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Vorlage - GS/2017/075  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 "Große Straße V" von Sottrum
a) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Bauabteilung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaft der Gemeinde Sottrum Vorberatung
14.08.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Wirtschaft    
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Entscheidung
14.08.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
075 Anlage 1  
075 Anlage 2  

Sachverhalt:
 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08. Mai 2017 beschlossen, ein Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 70 „Große Straße V“ von Sottrum einzuleiten. Ziel der Planung ist, die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen, um neben dem ALDI-Markt einen Drogerie-Discounter zu errichten.

Das Plangebiet reicht von der Großen Straße bis zum Gartenweg und wird als Kerngebiet (MK) festgesetzt. Die Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften werden analog der rechtkräftigen Bebauungspläne der Großen Straße bestimmt. Das beauftrage Büro PGN wird in der Fachausschusssitzung den Planentwurf vorstellen. Dieser Vorlage sind der Planentwurf, die textlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften beigefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

a)        Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB durchgeführt. Es wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

b)        Der Verwaltungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Große Straße V“ von Sottrum zu und beschließt, den Planentwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gleichzeitig werden gem. § 4 a Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt.