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Vorlage - GS/2014/116
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Sottrum ist derzeit nicht in der Lage, kommunales Wohnbauland anzubieten. Aus diesem Grunde ist vorgesehen, südlich des Siedlungsgebietes Dannert II weitere Wohnbauflächen auszuweisen. Das beauftragte Büro Instara aus Bremen hat in der Fachausschusssitzung am 28.07.2014 erste Ideenskizzen vorgestellt, die als Beratungsgrundlage dienten. Die in der Sitzung vorgetragenen Ideen sind nun in den Planentwurf eingearbeitet. Diesen Entwurf wird das beauftragte Büro in der Fachausschusssitzung vorstellen und Details dazu erläutern. Vorab wurde verwaltungsseitig bereits ein Verfahren zur frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die in diesem Verfahrensschritt vorgetragenen Äußerungen werde ich in der Fachausschusssitzung vorstellen und mögliche Auswirkungen auf das Planverfahren erläutern. Der Vorlage beigefügt sind ein Lageplan, der den Geltungsbereich darstellt sowie die jeweiligen Entwürfe der textlichen Festsetzungen und der örtlichen Bauvorschriften.
Beschlussvorschlag:
a) Die Gemeinde Sottrum stellt für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich westlich der Lindenstraße einen Bebauungsplan gemäß § 30 NBauGB auf. Der Bebauungsplan trägt die Nr. 65 und erhält die Bezeichnung „Dannert III“ von Sottrum.
b) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum stimmt dem vorgelegten Planentwurf – unter Berücksichtigung nachstehender Änderungen – zu. Auf Grundlage dieses Entwurfes wird zunächst die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und anschließend die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.