Ratsinformationssystem
Vorlage - GS/2014/119
|
|
Sachverhalt:
Für die Unterhaltung und den Betrieb der Straßenbeleuchtung müssen mindestens die anfallenden Energiekosten sowie ein Kostenanteil für Reparaturen in Ansatz gebracht werden. Nach Abschluss der Beleuchtungssanierung kann zunächst der einzuplanende Stromkostenanteil von 60.000 € auf 45.000 € gesenkt werden. Der Aufwand für Reparaturen der Beleuchtungsanlage ist weiterhin mit 15.000 € anzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 werden folgende Mittel bereitgestellt:
1. Unterhaltung der Straßenbeleuchtung 15.000 €
2. Betrieb der Straßenbeleuchtung 45.000 €