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Vorlage - SG/2019/026  

Betreff: Einrichtung einer Hortbetreuung in den Schulen der Samtgemeinde
Status:öffentlich  
Federführend:Schul- und Liegenschaftsverwaltung   
Beratungsfolge:
Schulausschuss der Samtgemeinde (alt) Vorberatung
07.03.2019 
Sitzung des Schulausschusses    
Samtgemeindeausschuss Entscheidung
14.03.2019    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlagen 1-2  
Anlagen 3-5  
Anlagen 6-9  
Anlagen 10-14  
026 Anlage Kosten Hortbetreuung  

Sachverhalt:
 

Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2018 beschlossen, die Verwaltung bis zur nächsten Schulausschusssitzung mit folgenden Arbeiten zu beauftragen:

 

- Die Verwaltung ermittelt den zeitlichen Umfang einer Hortbetreuung an allen Grundschulstandorten der Samtgemeinde bis 17.00 Uhr

- Die Verwaltung stellt die räumlichen Anforderungen zur Einrichtung von Horten an allen Grundschulstandorten der Samtgemeinde Sottrum für jeweils eine Gruppe fest und ermittelt die Personalkosten.

- Die Verwaltung bereitet die Übertragung der Zuständigkeit von den Mitgliedsgemeinden auf die Samtgemeinde vor.

 

Bei dem Hort handelt es sich gem. §1 (2) P. 1c KiTaG (Kindertagesstättengesetz) um eine Tageseinrichtung / Kindertagesstätte, die der Betreuung von Kindern von der Einschulung bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dient. Die Zuständigkeit liegt bei den örtlichen Trägern und somit beim Landkreis Rotenburg. Der Landkreis Rotenburg hat die Zuständigkeit per Vereinbarung an die Gemeinden übertragen.

 

Die Samtgemeinde hat den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden am 01.02.2019 mitgeteilt, dass es im ersten Schritt notwendig ist, dass die Räte der Mitgliedsgemeinden einen Beschluss darüber fassen, ob die Aufgabe der Hortbetreuung an die Samtgemeinde Sottrum übertragen werden soll. Bisher liegen mir hierzu noch keine Rückmeldungen vor.

 

Gem. des o.a. Beschlusses ist im ersten Schritt der zeitliche Umfang einer Hortbetreuung an allen Grundschulstandorten bis 17.00 Uhr ermittelt worden. An allen Grundschulstandorten findet eine verlässliche Beschulung bis nach der 5. Stunde statt. Die Hortbetreuung muss demnach direkt nach der 5. Stunde (12.30 Uhr / 12.35 Uhr) beginnen. Daraus resultiert bei einer Betreuung bis 17.00 Uhr eine Betreuungszeit von 4 Stunden und 35 Minuten pro Tag. Für die Betreuung einer Hortgruppe mit max. 20 Kindern sind mindestens 1 Erzieherin/Erzieher und 1 Sozialassistentin/Sozialassistenten erforderlich. Die Personalkosten würden sich somit pro Schulstandort auf ca. 77.300 € / Jahr belaufen. Das entspricht jährlichen Personalkosten von insgesamt 386.500 €. Ich weise darauf hin, dass hier noch keine Kosten für Küchenkräfte, erhöhte Reinigungskosten oder Vertretungskräfte beinhaltet sind. Eine Einnahmenberechnung der Elternbeiträge ist bisher noch nicht vorgenommen worden.

 

Die Prüfung der räumlichen Voraussetzungen an den Grundschulstandorten fand unter Beteiligung des Landesjugendamtes statt. Grundsätzlich bestehen gem. der Verordnung über Mindestanforderungen an Kindertagesstätten folgende Anforderungen:

a) einen Gruppenraum mit mindestens 2 m² Bodenfläche je Kind,

b) einen Raum für besondere Tätigkeiten, wie zum Beispiel für Schularbeiten oder Werken,

c) Rückzugsmöglichkeiten, die auch im Gruppenraum vorhanden sein können.

Jede Kindertagesstätte muss ferner verfügen über:

1. eine Küche, bei Halbtagsbetreuung eine Teeküche,

2. einen Arbeitsraum für die Fachkräfte, wobei dieser Raum in Kindertagesstätten mit nicht mehr als zwei Gruppen zugleich als Büro genutzt werden darf,

3. Garderobenbereiche außerhalb der Gruppenräume

4. Außenfläche zum Spielen von mindestens 12 m² je Kind, das gleichzeitig betreut wird.

Weiterhin sind die in der Anlage beigefügten Hinweise zur gemeinsamen Nutzung der Räume zu berücksichtigen und Grundlage für die abzuschließende Nutzungsvereinbarung (Anlagen 1 und 2).

 

Am 15.01.2019 fand mit Frau Enke vom Landesjugendamt eine Begehung aller Grundschulstandorte (bis auf Morgenstern Grundschule) statt. Im Nachgang sind Frau Enke nochmals die Grundrisspläne der Schulgebäude zur Verfügung gestellt worden, mit der Bitte um fachliche Stellungnahme. Ich habe die Stellungnahmen von Frau Enke vom 21.01.2019 für alle Standorte sowie vom 23.01.2019 für das ehemalige Lehrerwohnhaus in Bötersen und vom 01.02.2019 für das ehemalige Lehrerwohnhaus in Horstedt als Anlagen (Anlagen 3 bis 5) beigefügt.

Im Anschluss sind die geeigneten Räume in die jeweiligen Grundrisspläne eingezeichnet worden und zusammen mit der Stellungnahme den Grundschulleitungen zur Verfügung gestellt worden. Die Grundrisspläne liegen als Anlagen 6-9 bei.

 

Daraufhin hat am 24.01.2019 ein gemeinsames Gespräch mit den Grundschulleitungen stattgefunden, in dem die Stellungnahme von Frau Enke mit den daraus resultierenden Vor- und Nachteilen aus Sicht der Schulen besprochen wurde. Die Schulleitungen sind gebeten worden, hierzu eine schriftliche Stellungnahme vorzulegen. Die Stellungnahmen der Schulleitungen liegen der Vorlage ebenfalls als Anlagen 10-14 bei.

Alle Grundschulleitungen haben in Ihren Stellungnahmen auf die fehlende Sach- und z.T. bauliche Ausstattung hingewiesen.

 

Nach Aussage des Landkreises Rotenburg werden Neu-/Umbaumaßnahmen derzeit mit 5.000 € / Platz gefördert, sowie mit einem Pauschalbetrag für Erstausstattung in Höhe von 1.500 € / Platz. Bei einer Gruppengröße von 20 Kindern wären das pro Schulstandort 100.000 € bzw. 30.000 € Förderung.

 

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die mögliche Übertragung der Hortbetreuung an die Samtgemeinde Sottrum eine hohe dauerhafte finanzielle Belastung zur Folge hat. Zudem muss bei der Einrichtung der Hortgruppen in den Grundschulstandorten ein Konzept erarbeitet werden, dass keine Einschränkungen des Schulbetriebs zur Folge hat.

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Sobald die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde die Übertragung der Aufgabe der Hortbetreuung durch entsprechenden Ratsbeschluss schriftlich mitgeteilt haben und die Hauptsatzung der Samtgemeinde geändert ist, wird die Verwaltung zusammen mit den Schulleitungen ein Konzept zur Einrichtung der Horte sowie den konkreten Bau- und Ausstattungsbedarf an den jeweiligen Grundschulstandorten ermitteln.