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Vorlage - GS/2014/133
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Sachverhalt:
Der Verein SIMBAV e. V., Große Str. 21, 27356 Rotenburg (W.) hat einen Förderantrag für das Jahr 2015 gestellt. Es wurde ein Förderbedarf in Höhe von 6.404,00 € beantragt. Eine Beschreibung des Vereins und der Tätigkeiten sowie die Zusammensetzung der Fördersumme können dem der Vorlage beigefügten Schreiben entnommen werden.
Nach der Richtlinie und Verwaltungshandreichung der Gemeinde Sottrum zur Förderung der Kultur- und Heimatpflege und des Sports können Vereine, die sich ehrenamtlich zum Gemeinwohl der Bevölkerung einsetzten und die im Gebiet der Gemeinde Sottrum tätig werden, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Fördermittel erhalten, wenn der Verein seinen Sitz im Gemeindegebiet hat oder eine Einrichtung im Gemeindegebiet unterhält. Dies ist offensichtlich nicht der Fall.
Sollte trotzdem eine Förderung in Frage kommen, könnte Punkt 2.5. der Richtlinie und Verwaltungshandreichung für die Durchführung von sozialen Veranstaltungen im Gebiet der Gemeinde Sottrum Anwendung finden.
Nach Punkt 4.5 der Richtlinie und Verwaltungshandreichung beträgt ein möglicher Zuschuss 50 % des nachgewiesenen Defizits, höchstens jedoch 1.000 € pro Maßnahme, höchstens jedoch pro Antragsteller 2.000 € pro Jahr.
Die Tätigkeiten und das Angebot des Vereins SIMBAV e. V. sind grundsätzlich positiv zu bewerten. Es sollte daher darüber beraten werden, wenn die Richtlinie und Verwaltungshandreichung nicht anwendbar ist, ob eine anderweitige Förderung in Frage kommt.
Beschlussvorschlag:
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