Ratsinformationssystem

Vorlage - SG/2019/055  

Betreff: Pflichtenbelehrung und Verpflichtung eines neuen Samtgemeinderatsmitglieds
Status:öffentlich  
Federführend:Interne Dienste   
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss Vorberatung
Rat der Samtgemeinde Sottrum Entscheidung
27.06.2019 
Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Sottrum    

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:
 

Wenn der Samtgemeinderat festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust von Herrn Jan-Christoph Oetjen vorliegen (Beschlussvorlage Nr. SG/2019/054), kann ein neues Ratsmitglied verpflichtet werden.

Ersatzperson für Herrn Jan-Christoph Oetjen ist Herr Heinz-Wilhelm Oetjen, Sottrum.

Gem. § 54 Abs. 3 in Verbindung mit § 43 NKomVG sind Samtgemeinderatsmitglieder durch den Samtgemeindebürgermeister vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) hinzuweisen. Da die Belehrung aktenkundig zu machen ist, ist die Kenntnisnahme der genannten Pflichten durch Unterschrift zu bestätigen.

Außerdem wird das neue Samtgemeinderatsmitglied gem. § 60 NKomVG von dem Samtgemeindebürgermeister förmlich verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

 


Beschlussvorschlag: