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Vorlage - GS/2014/143  

Betreff: Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Gemeinde Sottrum
Status:öffentlich  
Federführend:Interne Dienste   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
Rat der Gemeinde Sottrum Entscheidung
08.12.2014 
Sitzung des Rates der Gemeinde geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 26.05.2014 u. a. beschlossen, die Aufwandsentschädigungssatzung dahingehend zu ändern, dass den sog. Nichtratsmitgliedern Sitzungsgeld auch für Fraktionssitzungen die vor den entsprechenden Ausschusssitzungen stattfinden gezahlt wird, obwohl ich darauf hingewiesen (vgl. Beschlussvorlage Nr. 057/2014) hatte, dass Nichtratsmitglieder nicht Mitglieder einer Fraktion sind und dass eine Entschädigung nur als Sitzungsgeld gezahlt werden kann (vgl. § 71 Abs. 7 Satz 4, 2. Halbsatz NKomVG). Ich halte diesen Beschluss insofern für rechtswidrig und habe mir das von der Kommunalaufsicht bestätigen lassen. Bevor ich gem. § 88 NKomVG der Kommunalaufsicht offiziell darüber berichte oder Einspruch einlege, gebe ich dem Rat die Gelegenheit, diesen Beschluss zurückzuziehen. Im Übrigen habe ich den Satzungsbeschluss in seinen rechtmäßigen Teilen bereits ausgeführt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Sottrum berichtigt seinen Beschluss vom 26.05.2014 über den Erlass der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Gemeinde Sottrum dahingehend, dass Nichtratsmitgliedern Sitzungsgeld für Fraktionssitzungen, die vor den entsprechenden Ausschusssitzungen stattfinden, nicht gezahlt wird.