Ratsinformationssystem

Vorlage - SG/2019/094  

Betreff: Beschluss über die 2. Stellvertretung des Ratsvorsitzenden
Status:öffentlich  
Federführend:Interne Dienste   
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss Vorberatung
Rat der Samtgemeinde Sottrum Entscheidung
26.09.2019 
Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Sottrum    

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

In der konstituierenden Sitzung am 03.11.2016 wurde Herr Jan-Christoph Oetjen zum 2. stellvertretenden Ratsvorsitzenden berufen. Bedingt durch den Rücktritt von Herrn Oetjen ist diese Position neu zu besetzen. Gem. § 61 Abs. 1 NKomVG beschließt der Samtgemeinderat über die Stellvertretung der oder des Ratsvorsitzenden. Dieser Beschluss kann durch Abstimmung (§ 66 NKomVG) oder durch Wahl (§ 67 NKomVG) erfolgen.

Das Vorschlagsrecht haben einzelne Samtgemeinderatsmitglieder sowie Fraktionen oder Gruppen.

Die Wahl selbst erfolgt nach § 67 NKomVG. Danach wird schriftlich gewählt. Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Samtgemeinderatsmitglieds ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Samtgemeinderatsmitglieder gestimmt hat. Der Samtgemeinderat besteht aus 31 Mitgliedern. Die Mehrheit der Samtgemeinderatsmitglieder beträgt somit 16. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das der Ratsvorsitzende zieht.

 


Beschlussvorschlag:


………………………. wird zur/zum 2. stellvertretenden Ratsvorsitzenden berufen.