Ratsinformationssystem

Vorlage - SG/2019/107  

Betreff: Änderung der Hauptsatzung
Status:öffentlich  
Federführend:Interne Dienste   
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss Vorberatung
Rat der Samtgemeinde Sottrum Entscheidung
26.09.2019 
Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Sottrum    

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
107 Anlage  

Sachverhalt:

Gemäß § 6 Buchstabe e) der Hauptsatzung der Samtgemeinde Sottrum gehört zu den laufenden Geschäften der Verwaltung die Befugnis zur Einstellung, Eingruppierung und Entlassung von Arbeitnehmern bis einschließlich der Entgeltgruppe 5 TVöD und für alle pädagogischen Mitarbeiter in der Nachmittagsbetreuung der Grundschulen im Rahmen des Stellenplans. Da aufgrund der Stellenbewertungen gerade im Rathaus keine Entgeltgruppen 5 TVöD mehr vorhanden sind, sollte diese Regelung aktualisiert werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Entgeltgruppe 5 in 7 zu ändern. Der Fachkräftemangel hat sich bei den letzten Stellenausschreibungen sehr stark bemerkbar gemacht. Der Samtgemeindebürgermeister kann somit auf personelle Veränderungen schneller reagieren. 

In diesem Zusammenhang kann eine weitere Änderung in der Hauptsatzung vorgenommen werden. Mit § 1 Abs. 5 Buchstabe d) der Hauptsatzung wird die Seniorenbetreuung von den Mitgliedsgemeinden auf die Samtgemeinde übertragen. Dieser Buchstabe d) kann gestrichen werden, da die Aufgabe Altenbetreuung nach § 98 Abs. 1 Satz  3 NKomVG zu den Aufgaben der Samtgemeinde gehört.

Beide Änderungen sind in der der Vorlage beigefügten 4. Satzung zur Änderung der Haupt-satzung aufgenommen worden.

 


Beschlussvorschlag:


Der Samtgemeinderat erlässt die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Sottrum.