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Vorlage - SG/2019/126  

Betreff: Haushaltsansätze 2020 Sozial-, Kultur-, Jugend- und Sportausschuss
Status:öffentlich  
Federführend:Interne Dienste   
Beratungsfolge:
Sozial-, Kultur-, Jugend- und Sportausschuss der Samtgemeinde Vorberatung
07.11.2019 
Sitzung des Sozial-, Kultur-, Jugend- und Sportausschusses    

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
126 Anlage 1  

Sachverhalt:

Der Sozial-, Sozial-, Kultur-, Jugend- und Sportausschuss ist zuständig für die Produkte

272001 (Samtgemeindebücherei) ab S. 58,

281001 (Kultur- und Sportförderung), ab S. 229,

351001 (Soziale Hilfen), ab S. 135,

424001 (Freibad), ab S. 234, und

für Partnerschaftsangelegenheiten im Produkt 111101.427100 (Organe und Verwaltungssteuerung) ab S. 23.

Alle im Haushaltsplan dargestellten Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen zu diesen Produkten sind Gegenstand der Beratung.

 

Die Kulturinitiative Sottrum e. V. hat den der Vorlage beigefügten Antrag auf Unterstützung der Konzertreihe in 2020 gestellt. Der Finanzierungbedarf wird auf 6.539,00 € geschätzt. Im Haushalt ist für die Kulturförderung unter 281001.431801 (S. 230) ein Haushaltsansatz in Höhe von 2.000 € eingestellt worden.

 

Zu den im investiven Bereich vorgesehenen Maßnahmen (S. 15) gebe ich folgende Erläuterungen:

 

  • Für die Einrichtung eines WLAN-Netzes im Freibad sind 6.000 € vorgesehen. Eine Umsetzung konnte in 2019 aus zeitlichen Gründen nicht erfolgen. Die Maßnahme wird auf das Jahr 2020 verschoben.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Sozial-, Kultur-, Jugend- und Sportausschuss empfiehlt dem Samtgemeinderat die im 1. Haushaltsplanentwurf  2020 vorgesehenen Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen zu den Produkten 272001 (Samtgemeindebücherei), 281001 (Kultur- und Sportförderung), 351001 (Soziale Hilfen), 424001 (Freibad) und für die Partnerschaftsangelegenheiten im Produkt 111101.427100 (Organe und Verwaltungssteuerung) der Teilhaushalte 1, 3 und 4 unverändert/mit folgenden Änderungen zur Beschlussfassung.

 

  1. Der Ausschuss empfiehlt dem Samtgemeinderat, das in den genannten Produkten des Teilfinanzhaushalts ausgewiesene Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023 zu beschließen.