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Vorlage - SG/2020/004
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Sachverhalt:
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) beabsichtigt einen Teil des FFH-Gebiets Nr. 38 "Wümmeniederung" als Naturschutzgebiet auszuweisen. Das Naturschutzgebiet reicht von der östlichen Landkreisgrenze bei Stemmen über Lauenbrück, Scheeßel, Rotenburg und Hellwege bis an die westliche Landkreisgrenze und umfasst die Wümme mit ihrer Niederung sowie die Rodau, die Wiedau und den Trochelbach von Rotenburg über Hemsbünde und Bothel bis nach Bellen samt ihren Niederungsbereichen.
Ich habe die Vertreter des Landkreises gebeten, den Verordnungstext, die Begründung sowie die Abgrenzung des Gebiets in der Fachausschusssitzung zu erläutern.
Vor dem Erlass einer Verordnung ist den Gemeinden, deren Gebiet betroffen ist, und den sonst betroffenen Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Beschlussvorschlag:
Zum Entwurf der geplanten Verordnung zur Ausweisung des Naturschutzgebiets „Wümmeniederung mit Rodau, Wiedau und Trochelbach“ wird dem Landkreis Rotenburg folgende Stellungnahme vorgetragen:
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