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Vorlage - SG/2020/005  

Betreff: Radweg entlang der Gemeindeverbindungsstraße Schleeßel - Mulmshorn
hier: Übertragung der Straßenbaulast
Status:öffentlich  
Federführend:Bauabteilung   
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde Vorberatung
23.01.2020 
Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses    
Samtgemeindeausschuss Entscheidung
23.01.2020    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Gemeinde Reeßum beabsichtigt, zwischen den Ortsteilen Schleeßel und Platenhof einen Radweg zu errichten. Die Straßenbaulast der gesamten Strecke zwischen Schleeßel und Mulmshorn steht derzeit als Gemeindeverbindungsstraße in Trägerschaft der Samtgemeinde Sottrum. Eine Gemeindeverbindungsstraße dient der Verbindung von Gemeinden oder ggf. Ortsteilen. Sie ist zu unterscheiden von einfachen Wirtschaftswegen einerseits und gemeindlichen Anbaustraßen andererseits, die jeweils in Trägerschaft der Gemeinden stehen.

 

Durch den Anbau von Stall und Biogasanlage bleibt zwischen den Ortsteilen Schleeßel und Platenhof kaum noch Strecke für einen Verbindungsweg. So sollte nun durch die geplante Herstellung des Radweges der Streckenabschnitt zwischen Schleeßel und Platenhof künftig als Gemeindestraße in Trägerschaft der Gemeinde Reeßum betrieben werden. Vor der Übergabe wird die Samtgemeinde noch die vereinbarte Herstellung von Fahrbahnverbreiterungen abwickeln. Der Abschnitt zwischen Platenhof und der Grenze zur Stadt Rotenburg (ca. 1,3 km) bleibt weiterhin eine von der Samtgemeinde getragene Gemeindeverbindungsstraße. Da die Gemeinden Reeßum und Bötersen Grundstückseigentümerin dieses Abschnitts sind, ist nun gemäß § 11 des Niedersächsischen Straßengesetzes das Eigentum entschädigungslos auf die Samtgemeinde zu übertragen.

 

An anderen Gemeindeverbindungsstraßen sind ebenfalls noch Grundstücksübertragungen zu regeln. Im Nachgang zur Gemeindeverbindungsstraße zwischen Platenhof und Mulmshorn sollten auch diese Verhältnisse geprüft, mit den Gemeinden erörtert und abschließend geordnet werden.

 

 

 


 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Samtgemeinde unterstützt die Gemeinde Reeßum beim geplanten Ausbaus eines Radweges zwischen Schleeßel und Platenhof im Rahmen der Verbunddorferneuerung. Hierzu überträgt die Samtgemeinde Sottrum die Straßenbaulast des Streckenabschnitts zwischen Schleeßel und Platenhof der Gemeindeverbindungsstraße „Schleeßel - Mulmshorn“ auf die Gemeinde Reeßum. Vorab werden von der Samtgemeinde die vorgesehenen Fahrbahnverbreiterungen im Bereich der Zufahrten der Biogasanlage hergestellt.

 

  1. Die Gemeinde Reeßum wird aufgefordert, das Straßenbestandsverzeichnis entsprechend anzupassen.

 

  1. Die Samtgemeindeverwaltung bereitet die Übertragung der Grundstücke der verbleibenden Gemeindeverbindungsstraße zwischen Platenhof und Mulmshorn auf die Samtgemeinde vor und stimmt das Verfahren mit den Gemeinden Reeßum und Bötersen ab.

 

  1. Die Samtgemeindeverwaltung wird beauftragt, die Eigentumsverhältnisse sämtlicher Gemeindeverbindungsstraßen mit den Mitgliedsgemeinden zu erörtern und anschließend erforderliche Grundstücksübertragungen nach dem Niedersächsischen Straßengesetz vorzubereiten.