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Vorlage - SG/2020/021  

Betreff: Verkehrssituation am Schulzentrum Sottrum Süd
Status:öffentlich  
Federführend:Schul- und Liegenschaftsverwaltung   
Beratungsfolge:
Schulausschuss der Samtgemeinde (alt) Vorberatung
05.11.2020 
Sitzung des Schulausschusses    
Samtgemeindeausschuss Entscheidung
12.11.2020    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Mail Schulleiter zur Verkehrssituation  
Vorschlag Gymnasium für die Verkehrsreglung  
Antrag Gymnasium Behinderten Parkplatz  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:
 

Der Schulleiter des Gymnasiums, Herr Pals, hat bereits mit der Mail vom 16.01.2019 auf die aus seiner Sicht gefährdende Verkehrssituation beim Schulzentrum Süd hingewiesen. Ich habe seine Mail als Anlage beigefügt.

Das Gymnasium hat daraufhin einen Vorschlag zur Verbesserung der Verkehrsregelung eingereicht. Diesen habe ich ebenfalls als Anlage beigefügt.

Die derzeitige Verkehrsregelung am Schulzentrum sieht eine Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h ohne weitere Beschränkungen vor. Aufgrund des damaligen Hinweises zu den Vorkommnissen ist seitens der Samtgemeinde die Polizei als zuständige Behörde informiert worden. Die Polizei ist dann auch zu den Hauptverkehrszeiten vor Ort gewesen.

Weiterhin hat das Gymnasium mit Schreiben vom 13.02.2020 die Kennzeichnung eines Behindertenparkplatzes durch Beschilderung beantragt. Der Antrag liegt ebenfalls als Anlage bei. Die Umsetzung dieser Maßnahme kann aus Verwaltungssicht kurzfristig erfolgen.

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass am Schulzentrum Sottrum Süd baurechtlich ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Bauantragsstellung des Erweiterungsbaus ist dieses geprüft und über die Baugenehmigung bestätigt worden.

 


 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Am Schulzentrum Sottrum Süd werden folgende verkehrlichen Maßnahmen durchgeführt:

 

1. Kennzeichnung eines Behindertenparkplatzes

2. Beschilderung von Parkplätzen (PKW, Motorradfahrer, Kurzzeitparkplatz…)

3. Verkehrsbeschilderung nach Rücksprache und Freigabe durch zuständige  Verkehrsbehörde (Geschwindigkeitsbegrenzung, Durchfahrt verboten,               Einbahnstraßenregelung…)