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Vorlage - SG/2020/041  

Betreff: 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Sottrum
a) Entscheidung über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Bauabteilung   
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde Vorberatung
18.06.2020 
Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses    
Samtgemeindeausschuss Entscheidung
18.06.2020    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
2020-06-02 41Sottrum-Änderungsbereiche4II  
2020-06-02 41Sottrum-Stellungnahmen4II  

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Sachverhalt:
 

Nach öffentlicher Bekanntmachung vom 31.01.2020 über die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes fand am 13.02.2020 im Sitzungssaal die öffentliche Erörterung des Planentwurfes statt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurden keine Anregungen vorgetragen. Anschließend wurden mit Anschreiben vom 02.03.2020 die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB an dem Verfahren beteiligt. 13 der 27 am Verfahren beteiligten Träger legten eine Stellungnahme vor. Zur Beratung füge ich als Anlage die Zusammenstellung der vorgebrachten Anregungen mit Abwägungsvorschlag bei. Einzelheiten zu den Einwendungen wird das beauftragte Büro INSTARA in der Fachausschusssitzung erläutern.

 

Die Abarbeitung der vorgetragenen Stellungnahmen machte deutlich, dass der von der Gemeinde Reeßum begehrten Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel eine Wohnbaufläche in Clüversborstel darzustellen, insbesondere naturschutzfachliche und -rechtliche Belange entgegen stehen. Für den Teilbereich „Clüversborstel“ kann der Landkreis die erforderliche Genehmigung des Flächennutzungsplanes nicht in Aussicht stellen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

a)      Der Samtgemeindeausschuss beschließt, die Entscheidungsvorschläge zu den vorgebrachten Anregungen und Hinweisen. Der Änderungsbereich „Clüversborstel“ wird im Verfahren nicht weiter verfolgt.

b)     Der Samtgemeindeausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes zu und beschließt, den Planentwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.