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Vorlage - SG/2020/045  

Betreff: Wahl einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson
Status:öffentlich  
Federführend:Interne Dienste   
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss Vorberatung
Rat der Samtgemeinde Sottrum Entscheidung
25.06.2020 
Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Sottrum    
17.09.2020 
Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Sottrum    

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Die Schiedsfrau Karin Küsel und der stellv. Schiedsmann Jens Högermeyer haben mitgeteilt, dass ihre Amtszeit am 05.05.2020 endete und sie für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung stehen.

 

Frau Küsel hat als Nachfolgerin Frau Susanne Heller, Hellwege, vorgeschlagen. Frau Heller hat ihre Bereitschaft signalisiert, das Amt der Schiedsperson zu übernehmen.

 

Darüber hinaus wurde vom Samtgemeinderatsmitglied Herrn Klaus Dreyer Frau Hannelore Mann-Sander aus Hassendorf für das Schiedsamt vorgeschlagen. Frau Mann-Sander hat ebenfalls ihre Bereitschaft signalisiert, das Amt der Schiedsperson zu übernehmen.

 

Frau Heller und Frau Mann-Sander haben mitgeteilt, dass sie das Schiedsamt der Samtgemeinde Sottrum gerne in zwei Bezirke aufteilen möchten. Das niedersächsische Gesetz über gemeindliche Schiedsämter lässt diese Möglichkeit zu. Das Amtsgericht Rotenburg (W.) hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass gegen eine Aufteilung keine Bedenken bestehen. Beide Schiedspersonen würden sich dann gegenseitig vertreten. Stellvertretende Schiedspersonen sind dann nicht mehr notwendig.

 

Frau Heller würde die Gemeinden Ahausen, Bötersen, Hassendorf und Sottrum übernehmen und Frau Mann-Sander die Gemeinden Hellwege, Horstedt und Reeßum.

 

Frau Heller und Frau Mann-Sander werden sich in der Sitzung des Samtgemeinderates vorstellen.

 

Bis zum Amtsantritt einer neuen Schiedsperson bleibt die bisherige Schiedsperson tätig.

 

Die Wahl der Schiedsperson erfolgt auf fünf Jahre. Die Wahl erfolgt nach § 67 NKomVG. Danach wird schriftlich gewählt. Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Ratsmitglieds ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt hat. Der Rat besteht aus 31 Mitgliedern. Die Mehrheit der Ratsmitglieder beträgt somit 16. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das der Ratsvorsitzende zieht.

 

 

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Beschlussvorschlag:


1. Frau Susanne Heller, Hellwege wird vom 18.09.2020 bis 17.09.2025 zur Schiedsperson für den Bezirk Gemeinde Ahausen, Gemeinde Bötersen, Gemeinde Hassendorf und Gemeinde Sottrum gewählt.

 

2. Frau Hannelore Mann-Sander wird vom 18.09.2020 bis 17.09.2025 zur Schiedsperson für den Bezirk Gemeinde Hellwege, Gemeinde Horstedt und Gemeinde Reeßum gewählt.

 

3. Die Schiedspersonen Frau Susanne Heller und Frau Hannelore Mann-Sander vertreten sich gegenseitig.