Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Sitzung des Rates der Gemeinde Hellwege
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TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der anwesenden Ratsmitglieder und der Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge | ||||||||||
Ö 2 | Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Niederschrift von der Ratssitzung am 27.02.2023 | ||||||||||
Ö 4 | Neubau eines Glockenstuhls (BV 09/2023) Hier: a) Festlegung des Standortes, b) Beantragung Fördermittel | GHE/2023/009 BV | |||||||||
Ö 5 | Einführung der „Dorffunk-App“ | GHE/2023/010 BV | |||||||||
Ö 6 | Finanzielle Situation der Gemeinde Hellwege; a) Erhöhung der Samtgemeinde- und der Kreisumlagen b) Auswirkung des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst, c) Nachtragshaushalt 2023 | GHE/2023/011 MV | |||||||||
Ö 7 | Anpassung der Gebühren für die Nutzung der Kinderkrippe im Hellweger Kindergarten | GHE/2023/012 BV | |||||||||
Ö 8 | Jahresabschluss 2013; a) Beschluss über den Jahresabschluss 2013, b) Entlastung des Bürgermeisters, c) Beschluss über die Ergebnisverwendung 2013 | GHE/2023/013 BV | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
a) Der Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Hellwege wird in der vorgelegten Form festgestellt und beschlossen.
b) Der Rat der Gemeinde Hellwege beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen.
c) Der Rat der Gemeinde Hellwege beschließt den Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von -146.923,36 € und den Jahresfehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von -438,98 € mit den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gem. § 24 GemHKVO zu verrechnen.
Wolfgang Harling |
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12.07.2023 - Gemeinde Hellwege | |||||||||||
Ö 8 - | |||||||||||
Beschluss: a) Beschluss über den Jahresabschluss 2013 Der Rat der Gemeinde Hellwege nimmt den vorgelegten Abschlussbericht des RPA für das Jahr 2013 zur Kenntnis und beschließt einstimmig den Jahresabschluss 2013. b) Entlastung des Bürgermeisters Aufgrund des vorab dargestellten Jahresabschlusses bestehen gegen die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013 keine Bedenken. Der Rat der Gemeinde Hellwege beschließt einstimmig gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen.
c) Beschluss über die Ergebnisverwendung Im Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Hellwege wurde festgestellt, dass das Rechnungsergebnis 2013 mit einem Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von -146.923,36 € und einem Jahresfehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von -438,98 € abgeschlossen wurde. Der Rat der Gemeinde Hellwege hat über die Verrechnung des Jahresfehlbetrages des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von -146.923,36 € und des Jahresfehlbetrages des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von -438,98 € mit den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zu beschließen. Gemäß § 24 GemHKVO kann der Jahresfehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses mit den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt werden, sofern keine Rücklagen des außerordentlichen Ergebnisses bestehen. Der Rat der Gemeinde Hellwege beschließt einstimmig den Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von -146.923,36 € und den Jahresfehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von -438,98 € mit den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gem. § 24 GemHKVO zu verrechnen
Abstimmungsergebnis:
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Ö 9 | Jahresabschluss 2012; Beschluss über die Ergebnisverwendung 2012 | GHE/2023/014 BV | |||||||||
Ö 10 | Einweihung der Neu- und Umbauten des Hellweger Kindergartens | GHE/2023/015 MV | |||||||||
Ö 11 | Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und Bericht über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses | ||||||||||
Ö 12 | Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder | ||||||||||
Ö 13 | Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde | ||||||||||
N 14 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 15 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 16 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 17 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 18 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 19 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 20 | (nichtöffentlich) | ||||||||||