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Auszug - Änderungssatzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Samtgemeinde Sottrum; Schiedsperson
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
ESGRin Wendt erläutert, dass die Beschlussempfehlung eine Erhöhung des Betrags auf 240 Euro, bei aktueller Aufteilung des Samtgemeindegebiets auch für beide Schiedspersonen umfasst.
Abstimmungsergebnis:
27 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen |
0 | Enthaltungen |
Beschluss:
Der Rat der Samtgemeinde Sottrum beschließt die als Anlage beigefügt 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Samtgemeinde Sottrum in der geänderten Fassung der Beschlussempfehlung des Samtgemeindeausschusses.