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Auszug - Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
Vors. Figgen bittet Rm. Kaiser aufgrund des Mitwirkungsverbots nicht an der Beratung teilzunehmen. Frau Kaiser bittet um die Gelegenheit eine persönliche Erklärung abgeben zu dürfen. SGRin Wendt weist auf die Regelung des § 12 - Persönliche Erklärungen – hin, wonach einem Ratsmitglied, das sich zu einer persönlichen Erklärung zu Wort gemeldet hat, das Wort auch nach Schluss der Beratung vor der Abstimmung zu erteilen ist. Aus der Regelung ist eindeutig zu entnehmen, dass diese Erklärungen nur zulässig sind, wenn das Ratsmitglied auch an den Beratungen teilnehmen darf. Das ist hier nicht der Fall. Vors. Figgen lehnt daher die Abgabe der persönlichen Erklärung ab und schließt Frau Kaiser von der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt aus.
In Abänderung der Beschlussvorlage teilt SGRin Wendt mit, dass der Bewerber Herr Dreyer sich nur als Jugendschöffe beworben hat. Darüber hat der Landkreis Rotenburg zu entscheiden, er ist daher für das Amtsgericht nicht mehr zur Wahl. Ferner teilt sie mit, dass der Samtgemeindeausschuss empfohlen hat, die Bewerberliste für das Landgericht ohne die Bewerberin Andrea Kaiser (lfd. Nummer 9) anzunehmen. Rm Dreyer weist darauf hin, dass es bisher üblich war, dass politische Mandatsträger kein Schöffenamt übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
26 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen |
0 | Enthaltungen |
Beschluss:
Die Samtgemeinde Sottrum stellt für die Wahl der Schöffen für das Geschäftsjahr 2024 – 2028 für das Schöffengericht des Amtsgerichts und für die Strafkammer des Landgerichts die beigefügten Vorschlagslisten unter Berücksichtigung der Änderungen (Liste des Amtsgerichts ohne den Bewerber lf. Nummer 18 Herrn Jan- Philipp Dreyer und Liste des Landgerichts ohne die Bewerberin lf. Nummer 9 Frau Andrea Kaiser) auf.