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Auszug - Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben der Samtgemeinde Sottrum
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
Per Videoübertragung stellt Frau Schellhorn von Heyder und Partner die Kalkulationsrechnung vor, erläutert die Ermittlung der Kosten für die Gebührensätze und beantwortet Verständnisfragen.
NRM Schlusnus beanstandet den §8 hinsichtlich der Befreiung von Kirchen. Er regt an, dass „Kirchen“, die keine Steuern erheben, ausgenommen werden. Weiterhin regt NRM Schlusnus an, in der Anlage „Gebührentarif“ den Punkt 3 “Fehlalarm“ wie folgt zu ändern:
Abrechnung nach tatsächlicher Abwesenheit des eingesetzten Personals nach Ziffer 1 und tatsächliche Abwesenheit der eingesetzten Fahrzeuge Ziffer 2 ab Feuerwehrhaus. Die Anregungen werden nicht zum Antrag gestellt. Die Beschlussempfehlung wird in der ursprünglichen Form gefasst.
Abstimmungsergebnis:
9 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen |
0 | Enthaltungen |
Beschlussempfehlung:
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben der Samtgemeinde Sottrum wird beschlossen.