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Auszug - Kompensationsmaßnahmen an Wegen der Gemeinde Sottrum
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Wortprotokoll |
Herr Kundler vom Naturschutzamt des Landkreises Rotenburg (Wümme) erläutert anhand einer Präsentation zum „Niedersächsischen Weg“ gemäß Vereinbarung von Land, Landwirtschaft und Umweltverbänden, hier: Kompensationsmaßnahmen an Wegen.
RM Brandt möchte wissen, ob auch ganze Wege anstelle der Wegeseitenränder als Kompensationsfläche dienen können und ob man diese dann noch befahren darf. Herr Kundler berichtet, dass es dies noch nicht gegeben hat, zumal Anpflanzungen als Kompensation besser dienen als Blühstreifen und diese nur an Wegeseitenrändern umsetzbar sind.
Auf Nachfrage von RM Helms berichtet Herr Kundler, dass die Mindestbreite für Seiten-rändern 3 m beträgt, um eine 2-reihige Hecke anzulegen.
Vors. Klee bedankt sich bei Herrn Kundler für die Einführung in dieses Thema und schlägt vor, mit der Verwaltung zu einer der kommenden Sitzungen hierzu ein Arbeitspapier zu
erstellen. Es geht nun darum, Wege für Kompensationsmaßnahmen zu erfassen und anhand einer Priorisierung einen Anfang zur Umsetzung zu ermitteln.
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1 | TOP - 5.1 Präsentation Niedersächsischer Weg Wegeseitenränder (1039 KB) |