Ratsinformationssystem
Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Anpassung der Benutzungsgebühren / Satzung des Horts der Gemeinde Bötersen
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
Bgm. Trefke berichte, dass auch im Hort die Gebühren angepasst werden müssen. Es sind jetzt 11 Kinder in der Betreuung mit wechselnden Tagen.
Die gestiegenen Kosten für Personal als auch für die Unterhaltung der Immobilie erfordern
eine Anpassung der Benutzungsgebühren.
Das gegenwärtige Konzept ist zu diskutieren in Bezug auf die aktuelle Auslastung des Hortes.
In der Betreuung sind überwiegend Kinder, die außerhalb der Gemeinden Bötersen wohnen
aber auf der Grundschule Bötersen beschult werden. Eine Beteiligung dieser Gemeinden an
den Fixkosten ist abzuwägen. Er ist dazu mit den anderen Bürgermeistern im Gespräch.
Er schlägt folgende Änderung vor:
Die monatlichen Hortgebühren richten sich nach der nachstehenden Sozialstaffel.
Alt:
Stufe 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 6 Personen Hort
(12:30 –16:00)
1 bis 23.000 € bis 27.000 € bis 31.000 € bis 35.000 € bis 39.000 € 100,00 €
2 bis 35.000 € bis 39.000 € bis 43.000 € bis 47.000 € bis 51.000 € 130,00 €
3 bis 47.000 € bis 51.000 € bis 55.000 € bis 59.000 € bis 63.000 € 220,00 €
4 bis 59.000 € bis 63.000 € bis 67.000 € bis 71.000 € bis 75.000 € 270,00 €
5 üb. 59.000 € üb. 63.000 € üb. 67.000 € üb. 71.000 € üb. 75.000 € 340,00 €
Neu per 01.01.2024
RH Solte nimmt ab 20.14 an der Sitzung teil
Abstimmungsergebnis:
10 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen |
0 | Enthaltungen |
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bötersen beschließt die Annahme der vorgestellten Sozialgebührenstaffel. Die Änderung tritt am 01.01.2024 in Kraft.