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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Änderung der Satzung für die Benutzung der Samtgemeindebücherei
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
VA Kipp erläutert, dass die Änderungen der Gebühren mit Büchereien aus dem Umland verglichen wurden und mit Frau Thiede von der Samtgemeindebücherei besprochen wurden.
AM Dreyer stellt den Antrag, dass die Nutzung der Samtgemeindebücherei für Inhaber der Juleica-Card sowie Personen im Rahmen von Schule, Ausbildung und Studium bis zum 25. Lebensjahr entgeltfrei sein soll.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Auf Nachfrage von AM Rosebrock teilt VA Kipp mit, dass die Portokosten bei den Säumnisgebühren entfallen, da es sich um ein automatisches Verfahren handelt und keine Briefe versandt werden.
AM Dreyer vermisst eine Erhöhung bei Verlust oder Beschädigung der Medien.
Hierzu erläutert SGBgm Bahrenburg, dass erfahrungsgemäß die Beschädigung oder Verlust der Medien bei Kindern zurückzuführen ist. Daher ist hier keine Erhöhung vorgesehen.
AM Dreyer beantragt, dass die Gebühren bei Beschädigungen wie folgt erhöht werden sollen:
Pauschalbetrag für die Reparatur von Medien
bei leichter Beschädigung 1,00 € auf 2,00 €
Beschädigung oder Verlust von Medienhüllen
CD einfach 1,50 € auf 3,00 €
CD mehrfach, DVD 5,00 € auf 7,00 €
Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis:
9 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen |
0 | Enthaltungen |
Beschluss:
Der Rat der Samtgemeinde beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Samtgemeindebücherei Sottrum mit folgenden Änderungen:
- Die Nutzung der Samtgemeindebücherei soll für Inhaber der Juleica-Card sowie Personen im Rahmen von Schule, Ausbildung und Studium bis zum 25. Lebensjahr entgeltfrei sein.
- Pauschalbetrag für die Reparatur von Medien
bei leichter Beschädigung 1,00 € auf 2,00 €
- Beschädigung oder Verlust von Medienhüllen
CD einfach 1,50 € auf 3,00 €
CD mehrfach, DVD 5,00 € auf 7,00 €