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Auszug - 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 "Ortskern" von Sottrum a) Behandlung des Ergebnisses der öffentlichen Auslegeung  

Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Wirtschaft
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaft der Gemeinde Sottrum
Datum: Mi, 15.03.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:31 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
GS/2017/025 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 "Ortskern" von Sottrum
a) Behandlung des Ergebnisses der öffentlichen Auslegeung
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauabteilung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.12.2016 beschlossen, den Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Ortskern“ von Sottrum öffentlich auszulegen. Nach ortsüblicher Bekanntmachung durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am 28.12.2016 lagen der Bebauungsplanentwurf und die Begründung in der Fassung vom 28. Oktober 2016 in der Zeit vom 16. Januar bis 20. Februar 2017 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zudem wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung des Planentwurfs benachrichtigt.

 

Als Anlage zur Vorlage war eine Zusammenstellung der Einwender mit den entsprechenden Beschlussempfehlungen beigefügt.

 

Herr Diercks von der PGN präsentiert eine Zusammenfassung der einzelnen Anregungen und Stellungnahmen/Beschlussempfehlungen der beteiligten Träger und Einwender..

 

Zur wasserwirtschaftlichen Stellungnahme des Landkreises Rotenburg (Wümme) bezieht er wie folgt Stellung: Die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers erfolgt durch Versickerung auf dem Grundstück. Hierzu hat eine entsprechende Prüfung stattgefunden.

 

Am Brandt stellt die Frage, wie die Versickerung bei einer Oberflächenversiegelung von 100 Prozent erfolgt.

 

Herr Diercks klärt auf, dass ggf. für das Zurückhalten des Regenwassers Kunststoffhohlbehälter in den Boden eingelassen werden müssen. Hierzu führt er als Beispiel den Parkplatz beim neuen Lidl an. Ob diese Maßnahme durchgeführt werden muss, wird von der Wasserbehörde noch geprüft.

 


Ohne weitere Aussprache wird einstimmig (7 Ja-Stimmen) beschlossen:

 


Dem Verwaltungsausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:


Der Rat nimmt den Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 12. Dezember 2016 zur Kenntnis und bestätigt diesen.

Der Rat der Gemeinde beschließt ferner die anliegenden Entscheidungsvorschläge zu den vorgetragenen Anregungen und Hinweisen gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Ortskern“ von Sottrum.