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Auszug - 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 "Ortskern" von Sottrum b) Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
Auf Grund der vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Ortskern“ von Sottrum wird keine erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes erforderlich. Daher kann nun der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Ohne Aussprache wird einstimmig (19 Ja-Stimmen) beschlossen:
Auf Grund des § 1 Abs. 3 und § 10 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 58 des
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes beschließt der Rat der Gemeinde
Sottrum die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Ortskern“ von Sottrum als
Satzung sowie die Begründung hierzu.