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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 "Große Straße V" von Sottrum a) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Wirtschaft
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaft der Gemeinde Sottrum
Datum: Mo, 14.08.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:14 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
GS/2017/075 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 "Große Straße V" von Sottrum
a) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauabteilung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Sachverhalt:
 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08. Mai 2017 beschlossen, ein Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 70 „Große Straße V“ von Sottrum einzuleiten. Ziel der Planung ist, die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen, um neben dem ALDI-Markt einen Drogerie-Discounter zu errichten.

Das Plangebiet reicht von der Großen Straße bis zum Gartenweg und wird als Kerngebiet (MK) festgesetzt. Die Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften werden analog der rechtkräftigen Bebauungspläne der Großen Straße bestimmt. Das beauftrage Büro PGN wird in der Fachausschusssitzung den Planentwurf vorstellen. Dieser Vorlage sind der Planentwurf, die textlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften beigefügt.

 

GD Bahrenburg erläutert die Vorlage und geht kurz auf die im Vorfeld stattgefundene Zusammenkunft mit den Anliegern ein.

 

Er verkündet, dass bereits im Vorfeld mit den Anwohnern über die Vorstellung der Bebauungspläne gesprochen wurde. Aus diesem Hintergrund äußert GD Bahrenburg seine Verwunderung über die Schreiben, die von Anwohnern im Nachhinein versandt wurden.

 

Die Gespräche im Vorfeld sollten dazu dienen Transparenz gegenüber den Anwohnern zu schaffen. Die Anwohner sollten von Anfang an mit einbezogen werden.

 

Ferner fügt GD Bahrenburg hinzu, dass die Grenzabstände gesetzlich eingehalten werden.

 

Des Weiteren nimmt GD Bahrenburg Stellung zu den von den Anwohnern geäußerten Bedenken.

 

GD Bahrenburg bezieht sich zunächst auf das Thema Abluft und Lärm.

Hierzu äußert er, dass es ein Imissionsgutachten gibt.

Im Hinblick auf den Verkehr, bei dem eine Zunahme seitens der Anwohner befürchtet wird, gibt GD Bahrenburg kund, dass es von Hinten (Gartenweg) keinen Durchgangsverkehr geben wird. Es seien zwar drei Parkplätze geplant, die jedoch lediglich von den Mitarbeitern des Drogerie-Discounters benutzt werden. Der Kunden- und Lieferverkehr erfolge ausschließlich über die Große Straße.

 

Zusätzlich gibt GD Bahrenburg an, dass die Warenanlieferung voraussichtlich zwei Mal pro Woche stattfinden wird.

 

GD Bahrenburg trägt vor, dass seitens der Anwohner Bedenken hinsichtlich der Dunkelheit der Fußwege durch das Gebäude bestehen.

 

Er bringt zum Ausdruck, dass für ausreichend Beleuchtung gesorgt sein wird.

 

GD Bahrenburg geht ferner auf das Thema Dachform ein. Er hält es für sinnvoll, dass über die Dachform noch einmal genauer gesprochen wird.

 

Herr Diercks von der Firma PGN stellt anhand einer Power-Point-Präsentation den Planentwurf vor.

 

Im Anschluss bietet Herr Diercks die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

 

AM Stäcker möchte wissen, wo genau sich die 86 Stellplätze / Parkplätze befinden.

 

Herr Diercks verkündet, dass sich die Hauptstellplätze zwischen Aldi und dem geplanten Rossmann befinden werden. Vier Stellplätze sind südlich des Gebäudes angedacht. Zusätzlich werden ebenfalls fünf Stellplätze an der Pfortenstraße errichtet.

 

AM Gässler merkt an, dass aus seiner Sicht der geplante Rossmann seitens der Politik als auch seitens der Bürger gewollt war.

Er hält es für sinnvoll das Einvernehmen aller Beteiligten festzustellen.

 

Er bringt außerdem zum Ausdruck, dass er etwas überrascht über die Abneigung bzw. Einwände ist. Die meisten geäußerten Einwände bzw. Bedenken seien behördliche Angelegenheiten, die u.a. vom Landkreis geprüft werden. Die Prüfungsergebnisse werden öffentlich ausgelegt.

 

AM Gässler äußert zudem, dass ihm und seiner Fraktion die Dachneigung komisch vorkommt. Hierfür müsse man eine Lösung finden.

 

Er fügt hinzu, dass Bedenken, wie u.a. die Lärmbelästigung extern geprüft werden müssen. Die Gemeinde könne dies nicht beurteilen. Aber hier würde ja bereits ein Gutachten vorliegen.

 

GD Bahrenburg teilt mit, dass der Anlieferverkehr über die Große Straße laufen wird. Die Gartenstraße bleibe vom Anlieferverkehr unberührt.

Im Hinblick auf die Dachneigung hält GD Bahrenburg das Flachdach für unbedenklich, da das Gebäude insgesamt niedriger bleiben würde. Das Satteldach sei allerdings auch eine Option.

 

NRM Winde möchte wissen, ob es einen erheblichen Unterschied macht die Traufhöhe von 5,60 m auf 4,50 m zu ändern.

NRM Winde ist der Ansicht, dass für eine Abwasserbeseitigung über eine Versickerungsmulde kaum Platz sei. Er fragt sich, wie dies funktionieren solle.

 

Herr Diercks weist daraufhin, dass dieses keinen Unterschied macht.

 

AM Brandt teilt mit, dass die Ansicht des alten und neuen Bebauungsplanes fehle. Er bittet darum, diese Folie nachzureichen.

 

AM Brandt merkt außerdem an, dass über die Dachfarbe, die Oberflächenentwässerung, sowie die Parkplätze gesprochen werden muss.

Zudem bittet er um Erläuterung des Vorgangs der Oberflächenentwässerung.

 

AM Brandt hält es für sinnvoll, dass so viel Regenwasser wie möglich Vorort versickert wird.

 

AM Oetjen merkt an, dass das Gebäude des Drogerie-Discounters über die anderen hinaus ragen würde.

 

Herr Diercks verweist auf die Baugrenze von 3,00 m.

 

AM Oetjen gibt zu bedenken, dass die Baugrenze kleiner als das Gebäude ist.

 

Herr Diercks bringt zum Ausdruck, dass dies im Bebauungsplan bereinigt werde.

 

NRM Döll möchte wissen, an welcher Stelle sich die Entlüftungsanlage befinden wird. Zudem fragt er, ob man Einsicht in das Emissionsgutachten bekommen könnte.

 

Herr Diercks zeigt anhand einer Folie seiner Power-Point-Präsentation, an welcher Stelle die Entlüftungsanlage geplant ist.

 

GD Bahrenburg teilt mit, dass eine Einsicht in das Emissionsgutachten bei Auslegung möglich wäre.

 

AM Stäcker äußert, dass der Artikel der Kreiszeitung weitestgehend über das Wohlwollen der Anwohner berichtet habe. Sie ist daher über ein stattgefundenes Anwohnertreffen, von dem sie keine Kenntnis gehabt habe, verwundert.

 

GD Bahrenburg antwortet, dass das Wohlwollen auf das Vorhaben „Lange Gasse“ bezogen ist.

 

AM Stäcker merkt an, dass die Versieglung des Grundstücks bei 80 % liege. Zudem gebe es kleine Areale wo Bäume wachsen.

Sie hält es für sinnvoll weitere Bäume zu pflanzen.

Des Weiteren spricht AM Stäcker das Thema Elektromobilität und Ladesäulen an.

Sie möchte wird den Antrag stellen, Ladesäulen aufzustellen.

Am Stäcker fügt hinzu, dass die Politik solche Vorhaben unterstützten solle.

Sie betont jedoch, dass dies vorerst lediglich eine Anregung sei.

 

AM Gässler möchte wissen, wie die Ladesäulen technisch funktionieren und wer diese bezahlt.

 

AM Stäcker antwortet, dass es verschiedene Modelle gibt, wie z.B. Ladesäulen an denen mit Karte bezahlt werden kann.

 

AM Gässler spricht das Thema Bäume an.

Er vertritt den Standpunkt, dass die Bäume in der Großen Straße beseitigt werden müssen. Die Bäume seien zu groß und zu breit.
AM Gässler betont, dass er gegen das Pflanzen „richtiger“ Bäume ist.

Er schlägt vor kleinere, schmale Bäume oder beispielsweise Rosen zu pflanzen.

 

AM Stäcker befürwortet den Vorschlag von AM Gässler.

Sie fügt hinzu, dass geklärt werden muss, welche Bäume gepflanzt werden sollen.

 

AM Brandt spricht sich für das Aufstellen von Ladesäulen aus.

Er möchte diese Anregung weitergeben.

 

Vors. Figgen äußert, dass man sich über das Dach einig werden müsse und dass die Entscheidung anschließend dem Investor mitgeteilt werden muss.

 

AM Stäcker spricht sich für das Satteldach aus. Dies passe gut in das Gesamtbild des Ortes.

 

AM Brandt hält ebenfalls das Satteldach für die bessere / geeignetere Variante.

Er möchte außerdem wissen, welche die niedrigste zulässige Neigungsform für das Dach ist.

 

Herr Diercks antwortet, dass eine Neigung von 15 ° die niedrigste ist. Alles darunter würde in die Kategorie Flachdach fallen.

 

AM Zbytni fragt welche Neigung in anderen Baugebieten gängig / vorgeschrieben ist.

Er plädiert darauf zu ermitteln welche Neigung früher üblich war und sich dem anzupassen.

 

GD Bahrenburg gibt kund, dass der Wunsch der Anwohner eine Dachneigung von 15° sei.

 

Es sollte als Dachform für den Drogerie-Discounter das Satteldach mit einer Neigung von 15° gewählt werden.

 


Ohne weitere Aussprache wird Einstimmig (7 Ja-Stimmen) beschlossen:

 


 

a)         Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB durchgeführt. Es wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

b)        Der Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaft empfielt dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 „Große Straße V“ von Sottrum unter Berücksichtigung folgender Änderung:

 

Die Dachform des Drogerie-Discounters wird ein Satteldach mit einer Neigung von 15°.

 

zuzustimmen und den Planentwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen und öffentlich auszulegen. Gleichzeitig empfielt der Ausschuss für Bau Planung und Wirtschaft gem. § 4 a Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.