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Auszug - Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Gemeinde Sottrum  

Sitzung des Rates der Gemeinde
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Gemeinde Sottrum Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 08.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:34 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
GS/2014/143 Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Gemeinde Sottrum
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Interne Dienste   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Der Rat hat in seiner Sitzung am 26.05.2014 u. a. beschlossen, die Aufwandsentschädigungssatzung dahingehend zu ändern, dass den sog. Nichtratsmitgliedern Sitzungsgeld auch für Fraktionssitzungen die vor den entsprechenden Ausschusssitzungen stattfinden gezahlt wird, obwohl die Verwaltung darauf hingewiesen (vgl. Beschlussvorlage Nr. 057/2014) hatte, dass Nichtratsmitglieder nicht Mitglieder einer Fraktion sind und dass eine Entschädigung nur als Sitzungsgeld gezahlt werden kann (vgl. § 71 Abs. 7 Satz 4, 2. Halbsatz NKomVG). Die Verwaltung hält diesen Beschluss insofern für rechtswidrig und hat sich das von der Kommunalaufsicht bestätigen lassen. Bevor die Verwaltung gem. § 88 NKomVG der Kommunalaufsicht offiziell darüber berichtet oder Einspruch einlegt, gibt die Verwaltung dem Rat die Gelegenheit, diesen Beschluss zurückzuziehen. Im Übrigen ist der Satzungsbeschluss in seinen rechtmäßigen Teilen bereits ausgeführt.

 

GD Bischof trägt die Beratung und Beschlussempfehlung der Verwaltungsausschusssitzung vom 01.12.2014 vor. Er ergänzt, dass es bei der Beschlussempfehlung zur Anzahl der Fraktionssitzung im Anschluss zu Verwirrungen gekommen ist.

 

Bgm. Krahn berichtet, dass der Verwaltungsausschuss emfphohlen hat, die Aufwandsentschädigung des Gemeindedirektors von 350 € auf 500 € anzuheben.

 

Rm.Dr. Paar beantragt, die Anzahl der Fraktionssitzungen für die Sitzungsgeld gezahlt wird auf die Anzahl der stattgefundenen Verwaltungsausschusssitzungen zu beziehen. Zusätzlich wird für 6 weitere Fraktionssitzungen im Jahr Sitzungsgeld gezahlt. Weiter beantragt sie, die Erhöhung der Aufwandsentschädigung des Gemeindedirektors mit dem Zusatz "sofern dieser nicht Beamter der Samtgemeinde Sottrum ist" zu ergänzen.


Ohne weitere Aussprache wird einstimmig (17 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen) beschlossen:


Der Rat der Gemeinde Sottrum berichtigt seinen Beschluss vom 26.05.2014 über den Erlass der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Gemeinde Sottrum dahingehend, dass Nichtratsmitgliedern Sitzungsgeld für Fraktionssitzungen, die vor den entsprechenden Ausschusssitzungen stattfinden, nicht gezahlt wird.

 

 

Die Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Gemeinde Sottrum wird dahingehend geändert, dass die Anzahl der Fraktionssitzungen für die Sitzungsgeld gezahlt wird sich an die Anzahl der stattgefundenen Verwaltungsausschusssitzungen anpasst. Zusätzlich wird für sechs weitere Fraktionssitzungen im Jahr Sitzungsgeld gezahlt. 

 

In der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Gemeinde Sottrum wird die Aufwandsentschädigung des Gemeindedirektors von 350 € auf 500 € mtl. angehoben. Die Aufwandsentschädigung wird nur dann gezahlt, wenn der Gemeindedirektor nicht gleichzeitig Beamter der Samtgemeinde Sottrum ist.