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Auszug - 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Sottrum a) Entscheidung über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde
Datum: Do, 18.06.2020 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:24 Anlass: Sitzung
Raum: Heimathaus
Ort: St.-Georg-Str. 3, 27367 Sottrum
SG/2020/041 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Sottrum
a) Entscheidung über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauabteilung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Sachverhalt:

Nach öffentlicher Bekanntmachung vom 31.01.2020 über die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes fand am 13.02.2020 im Sitzungssaal die öffentliche Erörterung des Planentwurfes statt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurden keine Anregungen vorgetragen. Anschließend wurden mit Anschreiben vom 02.03.2020 die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB an dem Verfahren beteiligt. 13 der 27 am Verfahren beteiligten Träger legten eine Stellungnahme vor. Zur Beratung füge ich als Anlage die Zusammenstellung der vorgebrachten Anregungen mit Abwägungsvorschlag bei. Einzelheiten zu den Einwendungen wird das beauftragte Büro INSTARA in der Fachausschusssitzung erläutern. Die Abarbeitung der vorgetragenen Stellungnahmen machte deutlich, dass der von der Gemeinde Reeßum begehrten Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel eine Wohnbaufläche in Clüversborstel darzustellen, insbesondere naturschutzfachliche und -rechtliche Belange entgegenstehen. Für den Teilbereich „Clüversborstel“ kann der Landkreis die erforderliche Genehmigung des Flächennutzungsplanes nicht in Aussicht stellen.

 

X

 

Herr Behrens fragt Am. Cordes, ob er dem Mitwirkungsverbot zu dem Änderungsbereich 6 (Clüversborstel) unterliegt.

 

Am. Cordes antwortet, dass er nur zu den Änderungsbereichen 1-5 (Ahausen, Reeßum, Stapel, Stuckenborstel und Hellwege) an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen möchte.

 

Herr Lohreit vom Planungsbüro Instara trägt sodann anhand einer Präsentation die Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB vor und gibt Auskunft zu Verständnisfragen.

 

Nach Beendigung der Präsentation lässt Vors. Blödorn über die Änderungsbereiche 1-5 beraten.

 

Am. Cordes informiert daraufhin die Anwesenden zum Änderungsbereich 6, dass auf seinem Grundstück in Clüversborstel eine Abwasserleitung der Samtgemeinde Sottrum verlegt ist und er den Rückbau fordern wird, wenn die Samtgemeinde Sottrum dem Beschlussvorschlag folgt und den Änderungsbereich 6 nicht weiter verfolgt.

 

Vors. Blödorn ruft in Erinnerung, dass derzeit nur die Änderungsbereiche 1-5 beraten werden.

 

Am. Brandt erkundigt sich, ob ein Lärmschutzgutachten für das neue Baugebiet in Stuckenborstel bereits vorhanden ist.

 

Herr Lohreit antwortet, dass ein Lärmschutzgutachten angefertigt worden ist.

 

Anschließend ruft Vors. Blödorn zur Beratung des Änderungsbereiches 6 auf. Am. Cordes nimmt an der Beratung nicht teil.

 

Es werden keine Anregungen vorgetragen.

 

Ohne weitere Aussprache wird einstimmig (4 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltung) beschlossen:

 

a1) Der Samtgemeindeausschuss beschließt die Entscheidungsvorschläge zu den  vorgebrachten Anregungen und Hinweisen für die Änderungsbereiche 1-5.

 

Sodann lässt Vors. Blödorn über den Änderungsbereich 6 ohne Beteiligung des Am. Cordes abstimmen.

 

Ohne weitere Aussprache wird mit Stimmenmehrheit (3 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme,            1 Stimmenthaltung) beschlossen:

 

a2) Der Samtgemeindeausschuss beschließt die Entscheidungsvorschläge zu den  vorgebrachten Anregungen und Hinweisen für den Änderungsbereich 6.
Der Änderungsbereich „Clüversborstel“ wird im Verfahren nicht weiter verfolgt.

 

Danach lässt Vors. Blödorn über die Auslegung zu dem vorliegenden Entwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes abstimmen. Am. Cordes nimmt an der Beschlussfassung nicht teil.

 

Ohne weitere Aussprache wird einstimmig (5 Ja-Stimmen) beschlossen:

 

b) Der Samtgemeindeausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes zu und beschließt, den Planentwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.