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Auszug - Amt der Gemeindedirektorin oder des Gemeindedirektors - Beschluss nach § 106 Abs. 1 Satz 1 NKomVG
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Abstimmungsergebnis Beschluss |
Abstimmungsergebnis:
19 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen |
0 | Enthaltungen |
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt, dass die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister nur folgende Aufgaben hat:
- die repräsentative Vertretung der Gemeinde,
- den Vorsitz in Rat und Verwaltungsausschuss,
- die Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung im Benehmen mit der Gemeindedirektorin oder dem Gemeindedirektor und
- die Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie die Belehrung über ihre Pflichten.