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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 "Uhlenkampsweg II" von Sottrum b) Satzungsbeschluss
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Abstimmungsergebnis Beschluss |
Abstimmungsergebnis:
5 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen |
2 | Enthaltungen |
Beschluss:
Auf Grund des § 1 Abs. 3 und § 10 des Baugesetzbuches sowie des § 84 der Niedersächsischen Bauordnung in Verbindung mit § 58 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes beschließt der Rat der Gemeinde Sottrum den Bebauungsplanes Nr. 72 „Uhlenkampsweg II“ von Sottrum als Satzung sowie die Begründung mit Umweltbericht hierzu.