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Vorlage - GS/GS/2020/055-04 BV
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Sachverhalt:
Auf Grund der vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 72 "Uhlenkampsweg II" von Sottrum wird keine erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes erforderlich. Somit kann der der Vorlage beigefügte Planentwurf und die Begründung, mit den in der Abwägung beschlossenen Änderungen, als Satzung beschlossen werden.
Auf Grund des § 1 Abs. 3 und § 10 des Baugesetzbuches sowie des § 84 der Niedersächsischen Bauordnung in Verbindung mit § 58 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes beschließt der Rat der Gemeinde Sottrum den Bebauungsplanes Nr. 72 „Uhlenkampsweg II“ von Sottrum als Satzung sowie die Begründung mit Umweltbericht hierzu.
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