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Auszug - Erschließung des Baugebiets Dannert III in Sottrum, hier: Vorstellung des Planentwurfs   

Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Umwelt
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 07.09.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:01 - 18:23 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
GS/2015/070 Erschließung des Baugebiets Dannert III in Sottrum, hier: Vorstellung des Planentwurfs
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauabteilung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 65 „Dannert III" von Sottrum ist vorgesehen, umgehend mit der Erschließung des Plangebietes zu beginnen, damit der Verkauf der Flächen und deren Besiedlung zügig erfolgen kann.

 

Zur Sicherung der Oberflächenentwässerung werden ungefähr 1.000 m Regenwasserkanalisation DN 300 bis DN 600 und ein Regenrückhaltebecken geschaffen. Für die verkehrliche Erschließung werden zunächst rund 7.500 m² Baustraße und ca. 30 Straßenleuchten incl. des erforderlichen Lampenkabels errichtet. Zudem sind von der Samtgemeinde annähernd 1.000 m Schmutzwasserkanalisation DN 200 herzustellen und die Arbeiten mit den Versorgungsunternehmen zu koordinieren.

 

Im Zuge des Straßenendausbaus werden auch die Landschaftsbauarbeiten abgewickelt.

 

Herr Prott, Büro Galla & Partner aus Horneburg stellt die Plan-Vorentwürfe des Kanals, des Straßenbaus und die Kostenschätzung vor. Der Kostenaufwand für die Ersterschließung kann nach ersten Schätzungen mit rund 1.600.000 € angenommen werden. Davon entfallen rund 450.000 € auf die Samtgemeinde für die Schmutzwasserkanalisation. Für den Endausbau sind in einigen Jahren noch einmal knapp 600.000 € zu veranschlagen.

 

Ausschussmitglied (Am) Oetjen erkundigt sich, ob der Schmutzwasserkanal der Lindenstraße über das Baugebiet "Dannert III" geführt wird und ob eine Erweiterung im südlichen Bereich des Dannerts möglich ist.

 

Herr Prott bestätigt dies.

 

Weiterhin spricht Am. Oetjen sich dafür aus, dass das Regenrückhaltebecken an einem anderen Platz errichtet werden sollte. Hierzu wäre eine Bebauungsplanänderung notwendig.

 

Herr Prott teilt mit, dass die Tiefenlage des bisherigen Regenrückhaltebeckens so bemessen ist, dass es das Regenwasser beider Baugebiete aufnehmen kann.

 

Verwaltungsangestellter Behrens teilt mit, dass dies noch geklärt und anschließend bekannt gegeben wird.

 

Am. Schad gibt zu Bedenken, dass zu viel Regenwasser entstünde, dass nicht wegsickern kann.

 

Verwaltungsangestellter Behrens erklärt, dass das Wasser oberflächennah auf den Grundstücken versickert. Der Rest des Regenwassers wird über den Regenwasserkanal gesichert.

 

Am. Winde gibt zu Bedenken, dass durch den Landkreis Auflagen gestellt werden, wie das Regenrückhaltebecken zu errichten ist und dass die Fläche, die angedacht ist, nicht ausreicht.

 

Verwaltungsangestellter Behrens teilt mit, dass dies mit der Wasser- und Naturschutzbehörde noch abgestimmt wird.

 

Herr Prott teilt mit, dass der Ausbau der Straße in Pflasterbauweise vorgesehen ist. Weiterhin teilt er mit, dass an einigen Ecken der Straße Stellplätze geplant sind. Die Straßebreite beträgt in diesem Bereich 6 m.

 

Am. Oetjen spricht sich dafür aus, dass eine Anliegerversammlung mit den künftigen Eigentümern erfolgen sollte, wo diese Punkte besprochen werden.

 

Herr Prott stellt in Aussicht, dass, sollte die Parzellierung genau feststehen, die Planungen noch genauer durchgeführt werden.

 

Verwaltungsangestellter Behrens informiert, dass die Grundstücke mit fertiger Zufahrtslage und -höhe verkauft werden.

 

Am. Oetjen bittet die Verwaltung darum, die Ausschreibungsunterlagen so weit vorzubereiten, dass diese am 22.09.2015 direkt nach der Sitzung des Rates der Gemeinde verschickt werden.

 

Am. Winde erkundigt sich, wann der Bebauungsplan rechtskräftig wird.

 

Verwaltungsangestellter Behrens teilt mit, dass dieser nach der Sitzung des Rates der Gemeinde und der Veröffentlichung im Amtsblatt rechtskräftig wird.

 

Am Figgen gibt zu bedenken, dass die Grundstücke noch nicht vermessen wurden.

 

Gemeindedirektor (GD) Bischof berichtet, dass die Grundstücke bereits vermessen wurden, die Ergebnisse jedoch noch nicht vorliegen.

 

Am. Stäcker erkundigt sich, ob die Lage des Regenrückhaltebeckens Bestandteil in der heutigen Abstimmung ist.

 

Verwaltungsangestellter Behrens verneint dies.


Ohne weitere Aussprache wird einstimmig (5 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen) beschlossen:


Dem Verwaltungsausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Rat der Gemeinde stimmt dem Entwurf über die Erschließung des Baugebietes „Dannert III" von Sottrum zu und beschließt, die Arbeiten auf dieser Grundlage auszuschreiben.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Ersterschließung werden im Nachtrag zum Haushalt 2015 bereitgestellt.