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Auszug - Erschließung des Baugebiets Dannert III in Sottrum, hier: Vorstellung des Planentwurfs   

Sitzung des Rates der Gemeinde
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Gemeinde Sottrum Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 21.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:41 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
GS/2015/070 Erschließung des Baugebiets Dannert III in Sottrum, hier: Vorstellung des Planentwurfs
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauabteilung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 65 „Dannert III" von Sottrum ist vorgesehen, umgehend mit der Erschließung des Plangebietes zu beginnen, damit der Verkauf der Flächen und deren Besiedlung zügig erfolgen kann.

 

Zur Sicherung der Oberflächenentwässerung werden ungefähr 1.000 m Regenwasserkanalisation DN 300 bis DN 600 und ein Regenrückhaltebecken geschaffen. Für die verkehrliche Erschließung werden zunächst rund 7.500 m² Baustraße und ca. 30 Straßenleuchten incl. des erforderlichen Lampenkabels errichtet. Zudem sind von der Samtgemeinde annähernd 1.000 m Schmutzwasserkanalisation DN 200 herzustellen und die Arbeiten mit den Versorgungsunternehmen zu koordinieren.

 

Im Zuge des Straßenendausbaus werden auch die Landschaftsbauarbeiten abgewickelt.

 

Das beauftrage Büro Galla & Partner aus Horneburg hat in der Fachausschusssitzung den Planentwurf und die Kostenschätzung vorgestellt. Der Kostenaufwand für die Ersterschließung kann nach ersten Schätzungen mit rund 1.600.000 € angenommen werden. Davon entfallen rund 450.000 € auf die Samtgemeinde für die Schmutzwasserkanalisation. Für den Endausbau sind in einigen Jahren noch einmal knapp 600.000 € zu veranschlagen.

 

Rm. Winde ruft in Erinnerung, dass der Planer des Büros Galla & Partner mitteilte, dass die Gestaltung der Straße Einfluss auf die Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitung hat. Er hält es nicht für sinnvoll, die Gestaltung der Straße noch nicht zu beschließen.

 

Rm. Oetjen beantragt den Beschlussentwurf dahingehend zur ändern, dass die Ver- und Entsorgungsleitungen an der Einmündung ins Baugebiet enden und nicht wie im Entwurfsplan vorgesehen Richtung Feldmark verlängert werden. Er ist der Meinung, dass die Kosten beim nächsten Baugebiet anzusetzen sind.

 

Bgm. Krahn teilt mit, dass die Gestaltung des Regenrückhaltebeckens in der Vergangenheit im 2. Schritt beschlossen wurde. Künftig kann aber anders verfahren werden.

 

Rm. Klee erkundigt sich, ob das Regenrückhaltebecken so konzipiert ist, dass das nächste Baugebiet mit angeschlossen werden kann.

 

Bgm. Krahn teilt mit, dass der Planer und die Verwaltung dies berücksichtigen werden.

 

Rm. Gässler spricht sich dafür aus, die Ver- und Entsorgungsleitungen wie vorgesehen umzusetzen und die Kosten für die Verlängerung Richtung Feldmark beim nächsten Baugebiet anzusetzen.

 

Rm. Loss gibt zu bedenken, dass noch keine Planungen für das nächste Baugebiet anstehen, daher sollten die Ver- und Entsorgungsleitungen nur bis zur Einmündung ins Baugebiet verlegt werden.

 

Rm. Brandt spricht sich dafür aus, die Ver- und Entsorgungsleitungen profilaktisch zu verlegen. Es könnten mehr Kosten entstehen, wenn diese nicht verlegt wird.

 

Ohne weitere Aussprache wird mit Stimmenmehrheit (9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 6 Stimm-Enthaltungen) beschlossen:

 

Die Ver- und Entsorgunsgleitungen werden bis zur Einmündung ins Baugebiet gelegt. Am Ende werden die Leitungen mit einem T-Stück versehen, damit eine Anschlussmöglichkeit für ein weiteres Baugebiet möglich ist.

 

 


Ohne weitere Aussprache wird einstimmig (13 Ja-Stimmen, 5 Stimmenthaltungen) beschlossen:


Der Rat der Gemeinde stimmt dem Entwurf über die Erschließung des Baugebietes „Dannert III" von Sottrum - unter Berücksichtigung der nachstehenden Änderungen - zu und beschließt, die Arbeiten auf dieser Grundlage auszuschreiben:

 

Die Ver- und Entsorgungsleitung wird bis zur Einmündung ins Baugebiet hergestellt. Dort werden sie mit einem T-Stück versehen, damit das nächste Baugebiet dort mit angeschlossen werden kann.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Ersterschließung werden im Nachtrag zum Haushalt 2015 bereitgestellt.