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Vorlage - SG/2020/063
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Sachverhalt:
Erstmals im Jahre 1997 haben sich die Samtgemeinde und die Mitgliedsgemeinden über die Zahlung eines Infrastrukturzuschusses für Wohnbaugebiete verständigt. Mit Neufassung der Vereinbarung im November 2018 wurde die bis dahin gemeinsame Herangehensweise an die Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen der Samtgemeinde bestätigt.
Die Vereinbarung aus dem Jahre 2018 läuft befristet bis zum 31.12.2020. Eine Vertragsverlängerungsklausel wurde nicht vereinbart. Seinerzeit wurde die Erwartung geäußert, dass der Kanalbaubeitrag bis zum 31.12.2020 neu kalkuliert werden kann. Seit dem August letzten Jahres konnte nun auch Personal eingestellt werden, um die zur Beitragskalkulation erforderliche Bestandserfassung umzusetzen. So ist die Verwaltung auf einem guten Weg jedoch noch ein Stück weit entfernt von einer rechtssicheren Neukalkulation des Schmutzwasserbeitrages.
Der Ausgleich von Folgelasten für Schulbaumaßnahmen war bislang unbestritten. Der Infrastrukturzuschuss für den Schmutzwasserkanal sollte noch bis zur Neukalkulation aufrechterhalten werden. Die Umsetzung der derzeit gültigen Vereinbarung wird durch die Samtgemeinde abgewickelt und verursacht so keinen Personalaufwand bei den Mitgliedsgemeinden. Zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Belastung der Bauherrn in den Baugebieten innerhalb der Samtgemeinde sollte die Laufzeit der Vereinbarung bis zum 30.06.2022 verlängert werden.
Beschlussvorschlag:
Die Samtgemeinde Sottrum strebt an, mit den Mitgliedsgemeinden die Laufzeit der Vereinbarung über die Zahlung eines Infrastrukturzuschusses vom 22.11.2018 bis zum 30.06.2022 zu verlängern. Hierzu wird den Gemeinden der Abschluss einer entsprechenden Änderungsvereinbarung angeboten.
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