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Vorlage - SG/SG/2020/063-02 BV
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Sachverhalt:
Mit Vorlage SG/SG/2020/063-01 MV wurde bereits in der Bürgermeisterdienstbesprechung vom März dieses Jahrs erörtert, dass der Infrastrukturzuschuss für die „Zentrale Abwasserbeseitigungsanlage“ auf Grund der Neukalkulation des Kanalbaubeitrages wegfällt und die entsprechende Vereinbarung ausgelaufen ist. Eine neue Vereinbarung ist erforderlich, in der ich den verbleibenden Infrastrukturzuschuss für „Schulen“ angepasst habe. Dieser wird von den Gemeinden als Folgelast übernommen und dient als Zuschuss für den Bau, Umbau, bzw. die Erweiterung von Schulen innerhalb der Samtgemeinde Sottrum.
Für die Neuberechnung ist ein fiktiver Kostenkennwerte pro Schüler je m² Bauplatz zu ermitteln. Das „Baukosteninformationszentrum Deutscher Architekten“ (BKI) bietet dazu Objektdaten für "Allgemeinbildende Schulen", die zur nachstehenden Berechnung des Folgekostenbeitrages führen:
Aufwand pro Schüler nach BKI (Stand 2022) | 23.955,00 € |
incl. Preissteigerung (5 Jahre, je 3%) | 27.770,41 € |
x Regionalfaktor nach BKI (0,767 €) | 21.299,90 € |
davon 1/3 | 7.099,97 € |
geteilt durch Ø Größe eines Baugrundstücks von 800 m² = | 8,87 €/m² |
Somit ergibt die Berechnung eine Erhöhung des Infrastrukturzuschusses „Schulen“ für das erste Vollgeschoss auf 8,87 €/m².
Die neue Entwurf der Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.
Die Samtgemeinde Sottrum bietet den Mitgliedsgemeinden den in der Anlage vorgelegten Entwurf der Vereinbarung über die Zahlung eines Infrastrukturzuschuss für Wohnbaugebiete an.
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