Ratsinformationssystem
Vorlage - SG/2021/121 BV
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Sachverhalt:
Nachdem der Samtgemeinderat über die zu bildenden Ausschüsse und ihre Stärke beschlossen hat, ist wie folgt weiter zu verfahren:
a) Für den Fall, dass in Ausschüssen Nichtratsmitglieder nach § 71 Abs. 5 NKomVG vertreten sind, ist bei der Sitzverteilung in einem zweistufigen Besetzungsverfahren vorzugehen. Die mit Ratsmitgliedern zu besetzenden Sitze und die mit Nichtratsmitgliedern zu besetzenden Sitze sind gesondert voneinander nach den Regeln des § 71 NKomVG zu verteilen.
Die Sitze eines jeden Ausschusses werden entsprechend auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, das die oder der Ratsvorsitzende zieht.
Fraktionen oder Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung in einem Ausschuss kein Sitz entfallen ist, dürfen ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat) in diesen Ausschuss entsenden (§ 71 Abs. 4 NKomVG).
Sofern es bei der Ausschussstärke von 9 Ratsmitgliedern bleibt und unter Berücksichtigung der bis zur Einladung zu dieser Sitzung der Samtgemeinde mitgeteilten Fraktionen und Gruppen, gestaltet sich die Sitzverteilung wie folgt:
Gruppe SPD GRÜNE DIE LINKE: 5 Sitze; CDU 3 Sitze; Gruppe FDP WFB 1 Sitz; AfD Grundmandat.
Nach der Geschäftsordnung der Samtgemeinde Sottrum vertreten sich Ratsmitglieder, die derselben Fraktion oder Gruppe angehören, untereinander. Für die Mitglieder der Ausschüsse sollte darüber hinaus jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter bestimmt werden. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied in einem Ausschuss vertreten, so kann sie eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter bestimmen.
Die Verteilung der von den einzelnen Fraktionen oder Gruppen zu benennenden Nichtratsmitglieder stellt sich nach § 71 Abs. 7 NKomVG wie folgt dar:
Fraktion/ Gruppe | 2 NRM | 3 NRM | 4 NRM |
SPD GRÜNE DIE LINKE |
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Gruppe FDP WFB |
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Der Samtgegemeinderat kann gem. § 71 Abs. 10 NKomVG einstimmig ein abweichendes Verfahren beschließen, z. B. dass jede Fraktion oder Gruppe ein Nichtratsmitglied in die Ausschüsse entsendet.
b) Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen und Gruppen gem. § 71 Abs. 8 NKomVG in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergibt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das die oder der Ratsvositzende zu ziehen hat. Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder.
Nach den bis zur Einladung bekannten Fraktionen und Gruppen benennen die Fraktionen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen die Ausschussvorsitze wie folgt:
1 SPD GRÜNE DIE LINKE
2.CDU,
3 SPD GRÜNE DIE LINKE
4.CDU
5 SPD GRÜNE DIE LINKE
6. SPD GRÜNE DIE LINKE,
7. CDU
Die Vertretung der Ausschussvorsitzenden ist nach dem NKomVG nicht geregelt. Es wird seitens der Verwaltung für zweckmäßig erachtet, dass die Fraktion oder Gruppe, die die Ausschussvorsitzende oder den Ausschussvorsitzenden benennt, auch die Vertreterin oder den Vertreter benennt.
Der Rat der Samtgemeinde stellt die sich danach ergebende Sitzverteilung in den Ausschüssen, ihre Besetzung mit den von den Fraktionen und Gruppen benannten Rats- und Nichtratsmitgliedern, die Benennung der Vertreter sowie die Ausschussvorsitzenden und deren Vertreterinnen und Vertreter, durch Beschluss fest (§71 Abs. 5 NKomVG).
Beschlussvorschlag:
a) Entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen und Gruppen stellt der Rat der Samtgemeinde Sottrum folgende Ausschussbesetzung fest:
Ausschuss: ……………………………………………………………………………………
Name, Vorname | Vertreter/in |
… | … |
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Grundmandatsinhaber/in | - |
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Nichtratsmitglieder | - |
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Ausschuss: ……………………………………………………………………………………
Name, Vorname | Vertreter/in |
… | … |
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Grundmandatsinaber/in | - |
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Nichtratsmitglieder | - |
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Ausschuss: ……………………………………………………………………………………
Name, Vorname | Vertreter/in |
… | … |
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Grundmandatsinhaber/in | - |
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Nichtratsmitglieder |
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Ausschuss: ……………………………………………………………………………………
Name, Vorname | Vertreter/in |
… | … |
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Grundmandatsinhaber/in | - |
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Nichtratsmitglieder |
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b) Für die Ausschüsse gilt folgende Vertretungsregelung:
Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander.
c) Die Verteilung der Ausschussvorsitze wird wie folgt festgestellt:
Rang | Fraktion/ Gruppe | Ausschuss | Vorsitzende/r | Stellvertreter/in |
1 | SPD GRÜNE DIE LINKE |
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2 | CDU, |
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3 | SPD GRÜNE DIE LINKE |
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4 | CDU |
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5 | SPD GRÜNE DIE LINKE |
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6 | SPD GRÜNE DIE LINKE, |
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