Ratsinformationssystem
Vorlage - SG/2021/121 BV-01 BV
|
|
Der Seniorenbeirat hat für den Ausschuss für Soziales, Kultur, Jugend und Sport einen nicht stimmberechtigten Sitz mit Antrags- und Rederecht beantragt. Der Antrag ist dieser Vorlage beigefügt.
Nach der Satzung des Seniorenbeirats ist sein Zweck die Förderung der Altenhilfe. „Zur Verwirklichung des Satzungszweckes übernimmt der Seniorenbeirat im Rahmen der Altenhilfe die Aufgabe, sich für die Mitwirkung der älteren Menschen am Leben in der Gemeinschaft einzusetzen und damit der Gefahr der Isolierung im Alter entgegenzuwirken. Ferner soll er Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit auf die Probleme der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger aufmerksam machen und an deren Lösungen mitarbeiten. Er versteht sich als Organ der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustausches auf sozialem, wirtschaftlichem, kulturellem und politischem Gebiet in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Samtgemeinde Sottrum.
Seine Aufgaben sind insbesondere die
• Vertretung der Belange der älteren Menschen gegenüber allen zuständigen Stellen und Trägern, die sich auf dem Gebiet der Altenhilfe betätigen,
• Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen der Altenhilfe,
• Unterhaltung der Verbindung zu Seniorenheimen und -unterkünften sowie Kontaktpflege mit deren Bewohnern und Betreibern,
• Unterrichtung der Öffentlichkeit über die besonderen Probleme, Anliegen und Bedürfnisse der älteren Menschen in der Samtgemeinde,
• Unterstützung der Arbeit der Vereine, Verbände, Seniorengruppen und den Trägern der freien Wohlfahrtspflege bei deren vielfältigen Aufgaben der Altenhilfe.“
Dieser Ausschuss ist bereits jetzt mit 9 stimmberechtigten Ratsmitgliedern und 4 nicht stimmberechtigten Nichtratsmitgliedern besetzt. Nach § 71 Abs. 7 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sollen mindestens zwei Drittel in einem Ausschuss Abgeordnete sein, das wären in diesem Fall 9 Personen bei dann 13 Mitgliedern. Da es sich um eine Soll-Vorschrift handelt, hat ein Verstoß keine Folgen (vgl. Kom. Blum Häusler, Meyer Nr. 17 zu § 71 NKomVG). Mit der Vorschrift soll verhindert werden, dass eine Willensbildung stattfindet, die nicht der Mehrheit des Rats entspricht. Da der Ausschuss allein die Funktion der Vorberatung hat, ist diese Gefahr nicht gegeben.
Inhaltlich passen die Aufgabenfelder des Ausschusses und der Zweck des Seniorenbeirats der Samtgemeinde überein, so dass seitens der Verwaltung vorgeschlagen wird, dieser Erweiterung zuzustimmen.
Der Seniorenbeirat möchte bei Zustimmung Herrn Ingo Ullrich Feldschere 5, 27367 Sottrum entsenden.
1. Der Rat der Samtgemeinde Sottrum ergänzt die Ausschussfeststellung für den Ausschuss für Soziales, Kultur, Jugend und Sport um den Sitz eines nicht stimmberechtigten Mitgliedes für ein Mitglied des Seniorenbeirats.
2. Der Seniorenbeirat benennt das zu entsendende Mitglied.
3. Der Rat der Samtgemeinde stellt Herrn Ingo Ullrich, Feldschere 5, 27367 Sottrum als Vertreter des Seniorenbeirats Sottrum als nicht stimmberechtigtes Mitglied in dem Ausschuss für Soziales, Kultur, Jugend und Sport fest.