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Vorlage - GS/GS/2020/055-03 BV
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Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.07.2021 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 72 „Uhlenkampsweg II“ von Sottrum öffentlich auszulegen. Nach ortüblicher Bekanntmachung durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am 12.08.2021 lagen der Bebauungsplanentwurf und die Begründung nebst Umweltbericht in der Fassung vom 02. August 2021 in der Zeit vom 27. August bis 28. September 2021 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Gleichzeitig wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung des Planentwurfs benachrichtigt.
Als Anlage zur Vorlage habe ich den ausgelegten Planentwurf und die Entscheidungsvorschläge zu den vorgebrachten Anregungen und Hinweisen beigefügt.
Der Rat nimmt die Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom 20. Juli 2020 (Aufstellungsbeschluss) sowie vom 22. Februar 2021 und 07. Juli 2021 (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) zur Kenntnis und bestätigt diese.
Der Rat der Gemeinde beschließt ferner die anliegenden Entscheidungsvorschläge zu den vorgetragenen Anregungen und Hinweisen gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 72 „Uhlenkampsweg II“ von Sottrum.
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