Ratsinformationssystem
Vorlage - GS/GS/2017/116-01 BV
|
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum hatte bereits in seiner Sitzung vom 27.11.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 32 ein sechstes Mal zu ändern. Ziel der Planung ist es, zur Standortsicherung die weitere Entwicklung und Modernisierung des im Plangebiet ansässigen Lebensmittelmarktes planungsrechtlich vorzubereiten.
Mittlerweile wurde ein Verfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die notwendigen Gutachten beigebracht. Der Planungskostenvertrag, der auch die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger regelt, ist abgeschlossen worden. Die für das beabsichtigte Verfahren erforderlichen Unterlagen wurden überarbeitet. Das beauftragte Büro INSTARA wird in der Fachausschusssitzung die Entscheidungsvorschläge, den sich daraus entwickelten neuen Entwurf und die Einzelheiten der Planung vorstellen und erläutern. Der Planentwurf ist dieser Vorlage beigefügt.
Als weiterer Verfahrensschritt ist jetzt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beabsichtigt. Zudem werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung benachrichtigt.
Der für die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderliche Durchführungsvertrag ist derzeit in enger Abstimmung mit dem Vorhabenträger in Bearbeitung.
|