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Vorlage - GS/GS/2017/116-01 BV  

Betreff: 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 "Große Straße I" von Sottrum
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Status:öffentlich  
  Bezüglich:
GS/2017/116
Federführend:Bauen, Klimaschutz und Umwelt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Klima, Bau, Planung und Wirtschaft Vorberatung
13.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Klima, Bau, Planung und Wirtschaft zurückgestellt   
04.07.2022 
Sitzung des Ausschusses für Klima, Bau, Planung und Wirtschaft ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Entscheidung
04.07.2022    Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Sottrum      
Ausschuss für Klima, Bau, Planung und Wirtschaft Vorberatung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage 1 - Planzeichnung  
Anlage 2 - Begründung  
Anlage 3 - Entscheidungsvorschläge 1  
Anlage 4 - Entscheidungsvorschläge 2  
Anlage 5 - Biotopenkartierung  
Anlage 6 - Schalltehnisches Gutachten  
Anlage 7 - Standortanalye  

Sachverhalt:
 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum hatte bereits in seiner Sitzung vom 27.11.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 32 ein sechstes Mal zu ändern. Ziel der Planung ist es, zur Standortsicherung die weitere Entwicklung und Modernisierung des im Plangebiet ansässigen Lebensmittelmarktes planungsrechtlich vorzubereiten.

 

Mittlerweile wurde ein Verfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die notwendigen Gutachten beigebracht. Der Planungskostenvertrag, der auch die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger regelt, ist abgeschlossen worden. Die für das beabsichtigte Verfahren erforderlichen Unterlagen wurden überarbeitet. Das beauftragte Büro INSTARA wird in der Fachausschusssitzung die Entscheidungsvorschläge, den sich daraus entwickelten neuen Entwurf und die Einzelheiten der Planung vorstellen und erläutern. Der Planentwurf ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Als weiterer Verfahrensschritt ist jetzt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beabsichtigt. Zudem werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung benachrichtigt.

 

Der für die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderliche Durchführungsvertrag ist derzeit in enger Abstimmung mit dem Vorhabenträger in Bearbeitung.

 


 

a)      Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Entwurf der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 Große Straße I“ von Sottrum zu.

b)     Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Planentwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

Stammbaum:
GS/2017/116   6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 "Große Straße I" von Sottrum a) Beschluss über die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes b) Bestellung eines Planungsbüros   Bauabteilung   Beschlussvorlage Gemeinde
GS/GS/2017/116-01 BV   6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 "Große Straße I" von Sottrum hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   Bauen, Klimaschutz und Umwelt   Beschlussvorlage Gemeinde
GS/GS/2017/116-02 BV   Abschluss eines Durchführungsvertrages für die 6. Änderung des B-Planes Nr. 32 "Große Straße I" von Sottrum   Bauen, Klimaschutz und Umwelt   Beschlussvorlage Gemeinde