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Vorlage - GS/GS/2017/116-02 BV
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Sottrum beabsichtigt die 6. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 „Große Straße I“ von Sottrum. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan stellt eine Sonderform dar und ist durch seine Vorhabenbezogenheit gekennzeichnet. Der Planung liegt ein konkretes Projekt für die weitere Entwicklung und Modernisierung des im Plangebiet ansässigen Lebensmittelmarktes vor. Der Abschluss eines Durchführungsvertrages ist erforderlich. Darin ist bestimmt, welche Leistungen unter Beachtung des Vorhaben- und Erschließungsplanes durch den Vorhabensträger innerhalb welcher Zeiträume erbracht werden müssen. Ich habe dazu entsprechende Unterlagen erhalten und folgende Eckpunkte mit den Fraktionsvorsitzenden am 16.06.2022 erarbeitet, die aus Sicht der Gemeinde Sottrum mit dem Vorhabenträger zu erörtern sind:
a) Auflockerung der Ostfassade des Gebäudes (Abschrägung Hausecke eventuell möglich), der Abstand von der Straße zum Gebäude sollte ca. 2 m betragen, der Blick in die Lienworth wäre ansonsten verkehrstechnisch ungünstig,
b) „Sottrum 2030“:
- die Einkaufswagen der versch. Märkte sollten untereinander austauschbar sein,
- der Standort der Einkaufswagenbox sollte auf Grund der Größe überdacht werden, da diese mittig auf dem Parkplatz vorgesehen ist,
- Einholung einer Zustimmung zu „Sottrum 2030“ als Perspektive, d. h. eine mögliche Parkplatzerweiterung bei Wegfall der Straße Lienworth sollte betrachtet werden,
c) Grünfläche an der Großen Straße: Übertragung in das Gemeindeeigentum möglich?
d) Genaue Darstellung mit Anzahl der PKW-Einstellplätze/Fahrradstellplätze (auch Lastenfahrräder sollten berücksichtigt werden),
e) Parkplätze:
- Mindestens 90 Stück sind vorzusehen, im Plan sind bereits 109 abgebildet,
- Spielraum von ca. 19 Parkplätzen zur Gestaltung des Außenbereichs (Bäume, Photovoltaik, Sitzgelegenheiten, Fahrradstellplätze),
- Fußweg zwischen den Parkplatzblöcken ist erforderlich, wie im Bereich der Baumreihe dargestellt,
- Mutter-Kind-Parkplätze (Anordnung sollte verkehrsrechtlich geprüft werden),
f) Beleuchtung: Zurzeit kommt diese von der Straße Lienworth. Die Gebäudebeleuchtung ist zu beschreiben, auch zu den angedachten Tages- und Nachtzeiten,
g) Fußweg:
- in Bauphase verzichtbar?
- Ablösung und Gemeinde Sottrum übernimmt Gestaltung,
h) Entwässerung:
Einleitung in den RW-Kanal und Rigolen sind vorzusehen,
i) Zufahrten:
- Grünstreifen übernimmt der Vorhabenträger, den Fußweg die Gemeinde Sottrum. Wer trägt die Kosten für die Bauarbeiten auf öffentlichem Grund?
- Zur Verwirklichung des Konzepts „Sottrum2030“ sollten mindestens 3 Zufahrten angelegt werden,
j) Eingangsbereich am Markt:
Zufahrt sollte wegfallen (Gefahrenpotenzial), Parkplätze wegnehmen und mehr Aufenthaltsqualität schaffen,
k) Anpassung der Nordfassade zur Großen Straße. In der jetzigen Form schwierig. Mehr Glasflächen (Bsp. Berliner Markt Gestaltung https://werbespitze.de/edeka-genthiner-strasse-konzept-icons/) und Verweis auf den Entwurf vom 21. Juli 2021.
Für das weitere Verfahren ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss am 04.07.2022 durch den Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum angedacht. Danach erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB. Die Ausarbeitung des Durchführungs-vertrages erfolgt parallel zur Auslegung. Der Vertrag muss bis zum Satzungsbeschluss unterschrieben sein.
Für die Ausarbeitung des Durchführungsvertrages werden die angegebenen Eckpunkte a) bis k) beschlossen und die Umsetzung in enger Abstimmung mit dem Vorhabenträger erörtert.
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