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Vorlage - SG/2023/125 AN  

Betreff: 43. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss aus dem Jahr 2022

https://www.sottrum.sitzung-online.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=2096

Nichteinhaltung von Absprachen, Zweifel an der Bereitschaft zu Unterstützung und daraus folgend inzwischen zählb arer wirtschaftlicher Schaden der Mitgliedsgemeinden. Lösung zum weiteren Umgang mit Projekten und ihrer Umsetzung von Seiten der Verwaltung.
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Planung, Wirtschaft und Verkehr Vorberatung
04.05.2023 
Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Planung, Wirtschaft und Verkehr zur Kenntnis genommen   
Samtgemeindeausschuss Entscheidung
11.05.2023    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
LEE-Leitfaden-Freiflaechenphotovoltaikanlagen.pdf  

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Begründung:

 

Der Beschluss lautet für alle drei Änderungsgebiete wie folgt: "Die Samtgemeinde Sottrum beschließt die 43. Änderung ihres Flächennutzungsplanes, wie in der anliegenden Karte dargestellt, mit dem Ziel der Ausweisung von Sondergebieten für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen und allen zu ihrem Betrieb oder zur Energie-speicherung notwendigen baulichen Anlagen inklusive der notwendigen Ausgleichsflächen in der Gemeinde Reeßum. Die Verwaltung wird beauftragt für den im Planentwurf dargestellten Bereich ein Verfahren zur förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. "

 

In der Beratung dazu wurde die Auslagereife des Entwurfs im Mai in Aussicht gestellt.

 

Die Verwaltung hat folgenden Auftrag generiert:   "   Verfahren nach 4 II einleiten. Mitteilung über das weitere Verfahren zur Sitzung des PlanungsA im Mai 2023. "

 

Irritierend ist hier schon die Formulierung, dass jetzt erst ein Verfahren eingeleitet werden soll, obwohl dieser Auftrag ja schon in der Vergangenheit politisch erteilt wurde.

 

Es soll im Mai auch nur allgemein eine Mitteilung über das weitere Verfahren erfolgen.

 

Das ist für die betroffenen Gemeinden aus jetziger Sicht nicht ausreichend.

 

Auf meine Anfrage zum Stand des F-Planes und des Versprechens der Auslage im Mai wurden notwendige Schritte für die Gemeinde Bötersen angeführt, die noch gemacht werden müssten, um den Landkreis zu überzeugen, eine Auslage könne jetzt erst im September erfolgen.

 

Cord Trefke sagte mir, dass anscheinend noch eine Umweltverträglichkeitsprüfung o.ä. abgewartet wird, deren Nichtvorliegen einen Gesprächstermin zwischen der Gemeinde Bötersen und der Bauverwaltung seit Monaten verzögert.

 

Das erzeugt Verwunderung, denn:

 

Nur auf Ebene des Flächennutzungsplans sollte aufgrund der Erkenntnisse aus Arten- und Habitatschutzrecht oder auch sonstiger relevanter Belange (insb. der Flächenbesonderheiten) durch die Gemeinde jedenfalls eine kursorische Standortalternativenprüfung erfolgen. Hierbei steht Gemeinden ein sehr weites Planungsermessen zu. Regelmäßig wird die Bauleitplanung für FFPVA weitgehend standortgebunden sein, da ein Vorhabenträger konkrete Flächen für die Errichtung der FFPVA zur Verfügung hat. Sollte diese Fläche allerdings generell und im besonderen Vergleich mit weiteren möglichen Standorten im Gemeindegebiet auffällig ungeeignet für die Errichtung von FFPVA sein, sollte dieser Umstand von der Gemeinde berücksichtigt werden. (Leitfaden FreiflächenPV-Anlagen vom Landesverband erneuerbare Energien LEE)

 

Kursorisch heißt "rasch, oberflächlich, flüchtig, ohne sich an Einzelheiten aufzuhalten".

 

Daraus folgt nun. dass genauere umweltschutzfachliche Untersuchungen und gar Umweltverträglichkeitsprüfungen erst im B-planverfahren durchzuführen sind. Was ja auch Sinn macht, da erst an dieser Stelle darüber befunden wird, was konkret gebaut werden darf.

 

(In Bötersen handelt es sich im speziellen um Ackerflächen auf Böden schlechtester Güte, deren ökologischer Status sich sehr unwahrscheinlich durch eine FreiflächenPV-Anlage verschlechtern würde. Siehe dazu auch den Text zum Beschluss am 15.15.2022, Stichwort "Doppelnutzung".

 

Wir haben hier also seit sehr langer Zeit alle Fakten auf dem Tisch. Es wurden bereits Besprechungen mit dem Landkreis noch während des alten Rechtsstandes (Landwirtschaftlich Erzeugung  hatte auf Ackerflächen Vorrang vor Energiegewinnung) geführt.

 

Der Rechtsstand hat sich entscheidend zu Gunsten der von den Gemeinden beantragten Flächen geändert.

 

Es stellen sich hier folgende Fragen:

 

Was macht die Bauabteilung jetzt eigentlich genau, ist es möglich den Schriftverkehr zum Verfahren nachzuvollziehen und dem Rat zur Verfügung zu stellen? (Gibt es eine "Projektakte"?)

 

(   Außerhalb der Projektakte:

 

Haben weitere Gespräche mit dem Landkreis  stattgefunden?

 

Werden Gespräche mit dem Landkreis protokolliert?   )

 

Wurden neue Gutachten in Auftrag gegeben (wenn ja, anscheinend ohne Terminsetzung aber auf alle Fälle ohne Information an den Samtgemeinderat)?

 

Welche Mitarbeiter (intern und extern) sind (waren) mit der Abarbeitung betraut?

 

Weiß der Samtgemeindebürgermeister zu jeder Zeit um den Stand des nun schon viel zu lange andauernden Verfahrens?

 

Ist man sich auf Seite der Verwaltung bewusst, dass im vorliegenden Fall für die beantragenden Gemeinden und ihre Bürger wachsender wirtschaftlicher Schaden durch nicht eingehaltene Zeitpläne entsteht?

 

Ist man sich auf Seite der Verwaltung bewusst, dass in den Mitgliedsgemeinden die Absicht besteht, aus der Ansiedlung erneuerbarer Energiegewinnung Folgeprojekte zu entwickeln, die allen Bürgern der Samtgemeinde direkt zu Gute kommen sollen, und dass diese Projekte fortgesetzt mangels konkreter F- und B-Pläne auf "Hold" geschaltet sind?

 

 

 

Ich bitte um schriftliche  Beantwortung dieser Fragen vor den kommenden Fraktionssitzungen

 

 

 

BITTE BEACHTEN ANTRAGSTELLER: Robert Abel

 

Ich habe meine Fraktion und die Gruppe oben mit in die Rubrik Antragsteller mit aufgenommen, weil so die Diskussion im Vorfeld erleichtert wird.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag: Der  ---- beschließt, dass Bauleitverfahren in der Samtgemeinde Sottrum zukünftig mit Zeitleisten versehen werden, die Termine bestimmter Meilensteine enthalten. Jede Nichteinhaltung des Terminplanes muss vom Projektverantwortlichen in Gänze dargestellt und begründet werden.

 

Ziel ist es, eine Fehlerkultur zu etablieren, die aus aktuellen Fehlleistungen Verfahrensverbesserung und -beschleunigung ableitet.

 

Es kann nicht sein, dass ein Projekt, das über einen breiten politischen Konsens angeschoben wird, über Jahre vor sich hin dümpelt und im Ungefähren  verharrt.

 

 

ALLRIS net Ratsinformation

Beschlussvorschlag: Der  ---- beschließt, dass Bauleitverfahren in der Samtgemeinde Sottrum zukünftig mit Zeitleisten versehen werden, die Termine bestimmter Meilensteine enthalten. Jede Nichteinhaltung des Terminplanes muss vom Projektverantwortlichen in Gänze dargestellt und begründet werden.

 

Ziel ist es, eine Fehlerkultur zu etablieren, die aus aktuellen Fehlleistungen Verfahrensverbesserung und -beschleunigung ableitet.

 

Es kann nicht sein, dass ein Projekt, das über einen breiten politischen Konsens angeschoben wird, über Jahre vor sich hin dümpelt und im Ungefähren  verharrt.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LEE-Leitfaden-Freiflaechenphotovoltaikanlagen.pdf (245 KB)