Ratsinformationssystem
Vorlage - SG/2023/094 BV-01 BV
|
Sachverhalt:
Die Arbeitsgruppe Schule hat in seiner Sitzung am 31.08.2023 darüber beraten, welche Szenarien im Hinblick auf die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit weiter betrachtet werden, so dass am Ende ein Szenario verbleibt, welches dann in die Umsetzung gehen soll.
Folgende Szenarien wurden in der Arbeitsgruppe einstimmig hierfür festgelegt:
- 3-Zügigkeit der Grundschule am Eichkamp am jetzigen Standort und 1-Zügigkeit der Morgenstern Grundschule als Außenstelle beim Schulzentrum Sottrum-Süd. Die Außenstandorte Ahausen, Bötersen und Horstedt bleiben bestehen. Die Oberschule an der Wieste verbleibt an ihrem derzeitigen Standort und wird im Rahmen von Sanierungsarbeiten, Zubau und Teilabriss für die Zukunft attraktiver gestaltet.
- 4-Zügigkeit der Grundschule am Eichkamp am jetzigen Standort. Die Außenstandorte Ahausen, Bötersen und Horstedt bleiben bestehen. Die Räume der Morgenstern-Grundschule beim Schulzentrum Sottrum-Süd werden anderen Nutzungen zugeführt und könnten später wieder als möglicher Schulstandort genutzt werden. Die Oberschule an der Wieste verbleibt an ihrem derzeitigen Standort und wird im Rahmen von Sanierungsarbeiten, Zubau und Teilabriss für die Zukunft attraktiver gestaltet.
- 2-Zügigkeit der Grundschule am Eichkamp am jetzigen Standort und 2-Zügigkeit der Morgenstern-Grundschule beim Schulzentrum Sottrum-Süd. Beide Standorte werden eigenständige Schulstandorte. Die Außenstandorte Ahausen, Bötersen und Horstedt bleiben bestehen. Die Oberschule an der Wieste verbleibt an ihrem derzeitigen Standort und wird im Rahmen von Sanierungsarbeiten, Zubau und Teilabriss für die Zukunft attraktiver gestaltet.
Weiterhin Bestand in der Arbeitsgruppe Einstimmigkeit darüber, dass wenn die Grundschulen Ganztags-Standorte werden, dann mit einem einheitlichen Betreuungsangebot zum gleichen Zeitpunkt gestartet wird.
Die Grundschulen der Samtgemeinde Sottrum haben mit Schreiben vom 06.09.2023 einen Antrag auf Klärung der zukünftigen Standorte der Grundschulen der Samtgemeinde für die konzeptionelle Weiterarbeit der jeweiligen Schulen gestellt. Dieser Antrag liegt dieser Vorlage als Ergänzung zu diesem Tagesordnungspunkt als Anlage bei.
Anlage(n):
- Antrag der Grundschulen der Samtgemeinde Sottrum auf Klärung der zukünftigen Standorte der Grundschulen der Samtgemeinde Sottrum für die konzeptionelle Weiterarbeit der jeweiligen Schulen vom 06.09.2023.
Dem Rat der Samtgemeinde Sottrum wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
- Folgende Szenarien werden im Hinblick auf die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit weiter betrachtet:
- 3-Zügigkeit der Grundschule am Eichkamp am jetzigen Standort und 1-Zügigkeit der Morgenstern Grundschule als Außenstelle beim Schulzentrum Sottrum-Süd. Die Außenstandorte Ahausen, Bötersen und Horstedt bleiben bestehen. Die Oberschule an der Wieste verbleibt an ihrem derzeitigen Standort und wird im Rahmen von Sanierungsarbeiten, Zubau und Teilabriss für die Zukunft attraktiver gestaltet.
- 4-Zügigkeit der Grundschule am Eichkamp am jetzigen Standort. Die Außenstandorte Ahausen, Bötersen und Horstedt bleiben bestehen. Die Räume der Morgenstern-Grundschule beim Schulzentrum Sottrum-Süd werden anderen Nutzungen zugeführt und könnten später wieder als möglicher Schulstandort genutzt werden. Die Oberschule an der Wieste verbleibt an ihrem derzeitigen Standort und wird im Rahmen von Sanierungsarbeiten, Zubau und Teilabriss für die Zukunft attraktiver gestaltet.
- 2-Zügigkeit der Grundschule am Eichkamp am jetzigen Standort und 2-Zügigkeit der Morgenstern-Grundschule beim Schulzentrum Sottrum-Süd. Beide Standorte werden eigenständige Schulstandorte. Die Außenstandorte Ahausen, Bötersen und Horstedt bleiben bestehen. Die Oberschule an der Wieste verbleibt an ihrem derzeitigen Standort und wird im Rahmen von Sanierungsarbeiten, Zubau und Teilabriss für die Zukunft attraktiver gestaltet.
- Die Arbeitsgruppe Schule wird beauftragt die Wirtschaftlichkeit der voran genannten Szenarien zu prüfen, damit am Ende nur noch ein Szenario verbleibt, welches dann dem Rat der Samtgemeinde Sottrum zur endgültigen Entscheidung über die Umsetzung vorgelegt wird.
- Bei einer Umsetzung des Ganztages an allen Grundschulstandorten, starten die Grundschulen der Samtgemeinde Sottrum mit einem einheitlichen Betreuungsangebot sowie zum gleichen Zeitpunkt.
|