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Vorlage - SG/2024/023 MV-01 BV
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Sachverhalt:
Das Planungsbüro Luchterhandt & Partner hat zu diesem Tagesordnungspunkt folgende Vorlage gefertigt:
An den Außenstandorten der Samtgemeinde Sottrum wurden die Phase 0-Prozesse mit jeweils 2 Workshops durchgeführt, um gemeinsam mit den Akteuren die funktionalen Zusammenhänge der Grundschulen zu erarbeiten. Auf diesen Ergebnissen aufbauend wurden Machbarkeitsstudien erstellt, die mit den Beteiligten rückgekoppelt wurden. So liegen für Ahausen, Bötersen und Horstedt neben dem Funktionsschema auch eine Überprüfung im Grundriss sowie eine konkrete Raumliste vor. Die Machbarkeitsuntersuchungen zeigen, dass eine Umsetzung der Flächen gemäß Musterflächenprogramm grundsätzlich möglich ist – vorbehaltlich einer Prüfung der Statik und des Brandschutzes.
Das Planungsbüro Luchterhandt und Partner wird die Ergebnisse in der Arbeitsgruppe Schule am 02.05.2024 und im Schulausschuss am 30.05.2024 vorstellen.
Übersicht Haushaltsmittel Schulentwicklungsplanung:
Haushaltsansatz 2023: 140.000,00 Euro
abzgl. 1. AZ Planungsbüro v. 04.04.2023: 20.518,22 Euro
abzgl. 2. AZ Planungsbüro v. 28.11.2023: 12.663,93 Euro
abzgl. Gastgeschenk Schulbereisung GS Salzhausen: 20,00 Euro
abzgl. Buskosten Schulbereisung GS Salzhausen: 750,00 Euro
verbleibender Ansatz aus 2023: 106.047,85 Euro
Übertrag Haushaltsrest in 2024: 106.047,85 Euro
Haushaltsansatz 2024:
Gebäudesubstanzgutachten u. Machbarkeitsstudie OBS: 25.000,00 Euro
Haushaltsrest aus 2023: 106.047,85 Euro
Gesamt: 131.047,85 Euro
abzgl. 3. AZ Planungsbüro v. 04.04.2024 57.638,54 Euro
noch zur Verfügung: 73.409,31 Euro
abzgl. von folgenden zukünftigen Ausgaben:
restliche Forderung Planungsbüro: 40.562,09 Euro
Gebäudesubstanzgutachten u. Machbarkeitsst. OBS: 25.000,00 Euro
noch zur Verfügung: 7.847,22 Euro
Anlage(n):
- 240424_0129_Phase_0_Ahausen
- 240423_0129_GS_Boetersen_Doku_kl
- 240423_0129_Phase_0_Horstedt
Dem Rat der Samgemeinde Sottrum wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
- Der Rat der Samtgemeinde Sottrum nimmt die Ergebnisse der Phase 0-Prozesse an den Außenstandorten inklusive der Machbarkeitsstudien zur Kenntnis, sie sollen als Grundlage für die weiteren Planungen dienen.
- Der Rat der Samtgemeinde Sottrum beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung der weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3 zu beauftragen, damit auf Grundlage eines Entwurfs auch eine Kostenberechnung durchgeführt werden kann.
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