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Vorlage - SG/2022/008 BV-02 BV  

Betreff: Geschäft der laufenden Verwaltung - Umsetzung 2023/2024 -
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
SG/2022/008 BV
Federführend:Verwaltungsleitung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung Vorberatung
06.06.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung zurückgestellt   
Samtgemeindeausschuss Vorberatung
13.06.2024    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      
Rat der Samtgemeinde Sottrum
20.06.2024 
Sitzung des Rates der Samtgemeinde Sottrum      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Sottrum hat am 18.09.2023 beschlossen, die Befugnisse des Samtgemeindebürgermeisters zu erweitern.

Im Kern sind dadurch insbesondere Entscheidungen zu Auftragsvergaben durch den Samtgemeindeausschuss entfallen.

  1. Anschaffung von Möbeln  36.883,41 EUR
  2. Dezentrale Abwasserbeseitigung 31.507,77 EUR
  3. Erdgas-Nutzfahrzeug 31.364,18 EUR
  4. Abrollcontainer 43.500 EUR
  5. Ausgleichsmaßnahmen Nachlagerfläche 76.005,46 EUR
  6. Bau einer Zaunanlage 29.080,58 EUR
  7. Montage von Spielgeräten 29.022,12 EUR
  8. Elektro, Feuerwehrhaus Winkeldorf 48.859,32 EUR
  9. Kanalbau 113.505,41 EUR
  10. Abwasserhebeanlage 48.630,91 EUR
  11. Straßensanierung 61.570,60 EUR
  12. Metallarbeiten (Fahrradabstellanlage, Bahnhof) 116.048,80 EUR
  13. Tischlerarbeiten, Feuerwehrhaus Winkeldorf 25.512,41 EUR
  14. HLS, Feuerwehrhaus Winkeldorf 110.659,81 EUR
  15. Pumpe Freibad 21.273,12 EUR
  16. Sicherheitstechnische Anlage 31.107,06 EUR
  17. Lieferung iPads 25.397,66 EUR
  18. Feuerhemmende Trennwand 40.286,64 EUR
  19. Baumpflegearbeiten 30.362,85 EUR
  20. Räumung Vererdungsbecken 94.393,18 EUR

 

Aus Sicht der Verwaltung hat sich das Verfahren bewährt, auch wenn sich in drei Bauverfahren Kostensteigerungen ergeben haben. Zu denen wurde jeweils berichtet. Intern ist das Verfahren zur Baubegleitung angepasst worden.  

 

Des Weiteren hat der Samtgemeindebürgermeister bezüglich von Personalentscheidungen erweiterte Befugnisse bis TVöD Entgeltgruppe 11 erhalten. In dem Zeitraum bis heute hat sich daraus nur eine Höhergruppierung in Entgeltgruppe 8 nach Arbeitsplatzbewertung ergeben.
 


Der Rat der Samtgemeinde Sottrum beschließt, den Grundsatzbeschluss über die Festlegungen zum Geschäft der laufenden Verwaltung nach § 85 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG bis zum Ende der Kommunalwahlperiode nicht zu verändern. 

 

Stammbaum:
SG/2022/008 BV   Festlegungen zum Geschäft der laufenden Verwaltung nach § 85 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG   Verwaltungsleitung   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2022/008 BV-01 BV   Festlegungen zum Geschäft der laufenden Verwaltung nach § 85 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG   Verwaltungsleitung   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2022/008 BV-02 BV   Geschäft der laufenden Verwaltung - Umsetzung 2023/2024 -   Verwaltungsleitung   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2022/008 BV-03 BV   Festlegungen zum Geschäft der laufenden Verwaltung: Nachweis der Beschlussfassung   Verwaltungsleitung   Beschlussvorlage Samtgemeinde