Ratsinformationssystem
Vorlage - SG/2022/008 BV-02 BV
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Sachverhalt:
Der Rat der Samtgemeinde Sottrum hat am 18.09.2023 beschlossen, die Befugnisse des Samtgemeindebürgermeisters zu erweitern.
Im Kern sind dadurch insbesondere Entscheidungen zu Auftragsvergaben durch den Samtgemeindeausschuss entfallen.
- Anschaffung von Möbeln 36.883,41 EUR
- Dezentrale Abwasserbeseitigung 31.507,77 EUR
- Erdgas-Nutzfahrzeug 31.364,18 EUR
- Abrollcontainer 43.500 EUR
- Ausgleichsmaßnahmen Nachlagerfläche 76.005,46 EUR
- Bau einer Zaunanlage 29.080,58 EUR
- Montage von Spielgeräten 29.022,12 EUR
- Elektro, Feuerwehrhaus Winkeldorf 48.859,32 EUR
- Kanalbau 113.505,41 EUR
- Abwasserhebeanlage 48.630,91 EUR
- Straßensanierung 61.570,60 EUR
- Metallarbeiten (Fahrradabstellanlage, Bahnhof) 116.048,80 EUR
- Tischlerarbeiten, Feuerwehrhaus Winkeldorf 25.512,41 EUR
- HLS, Feuerwehrhaus Winkeldorf 110.659,81 EUR
- Pumpe Freibad 21.273,12 EUR
- Sicherheitstechnische Anlage 31.107,06 EUR
- Lieferung iPads 25.397,66 EUR
- Feuerhemmende Trennwand 40.286,64 EUR
- Baumpflegearbeiten 30.362,85 EUR
- Räumung Vererdungsbecken 94.393,18 EUR
Aus Sicht der Verwaltung hat sich das Verfahren bewährt, auch wenn sich in drei Bauverfahren Kostensteigerungen ergeben haben. Zu denen wurde jeweils berichtet. Intern ist das Verfahren zur Baubegleitung angepasst worden.
Des Weiteren hat der Samtgemeindebürgermeister bezüglich von Personalentscheidungen erweiterte Befugnisse bis TVöD Entgeltgruppe 11 erhalten. In dem Zeitraum bis heute hat sich daraus nur eine Höhergruppierung in Entgeltgruppe 8 nach Arbeitsplatzbewertung ergeben.
Der Rat der Samtgemeinde Sottrum beschließt, den Grundsatzbeschluss über die Festlegungen zum Geschäft der laufenden Verwaltung nach § 85 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG bis zum Ende der Kommunalwahlperiode nicht zu verändern.
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