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Vorlage - SG/2022/008 BV-03 BV  

Betreff: Festlegungen zum Geschäft der laufenden Verwaltung: Nachweis der Beschlussfassung
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
SG/2022/008 BV
Federführend:Verwaltungsleitung   
Beratungsfolge:
Rat der Samtgemeinde Sottrum Entscheidung
20.06.2024 
Sitzung des Rates der Samtgemeinde Sottrum      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Zur Ratssitzung am 14.03.2024 ist aufgefallen, dass sich im Protokoll des Samtgemeinderates vom 28.09.2023 zum Beschluss „Festlegung zum Geschäft der laufenden Verwaltung“ ein Fehler eingeschlichen hat. Hier ist nicht die Empfehlung aus dem Samtgemeindeausschuss aufgenommen worden. Diese wurde vom Rat jedoch so beschlossen.

Es ist angekündigt worden, diesen Fehler im nächsten Sitzungsdurchgang zu heilen. Der Wortlaut der Beschlussempfehlung des Samtgemeindeausschusses ist im Beschlussvorschlag abgedruckt.
 



Der Rat der Samtgemeinde Sottrum stellt zum Protokoll seiner Sitzung am 28.09.2023 fest, dass inhaltlich der Beschlussempfehlung des Samtgemeindeausschusses vom 21.09.2023 mit einer einstimmigen Beschlussfassung gefolgt wurde. Der Beschluss lautet:

 

 1. Der Rat der Samtgemeinde Sottrum beschließt seinen Grundsatzbeschluss zur

 Definition des Geschäfts der laufenden Verwaltung und damit die Aufgaben der  Samtgemeindebürgermeisterin / des Samtgemeindebürgermeisters mit sofortiger

 Wirkung wie folgt zu ändern:

 

   d)  Rechtsgeschäfte, deren Vermögenswert im Einzelfall die Höhe von 30.000 € nicht

 übersteigen, z.B.

  • Honorarverträge für Architekten, Ingenieure, Planer und Gutachter, es sei denn, die Angebote über 10.000,00  liegen mehr als 20% über der Kostenschätzung
  • Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten
  • Verfügungen über das Samtgemeindevermögen
  • Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit ein unabweisbares Bedürfnis vorliegt
  • Stundung von Ansprüchen für längstens 12 Monate
  • Niederschlagung von Forderungen
  • Erlass von Forderungen
  • Abschluss von Miet- und Pachtverträgen
  • gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche

 

   e)  Verträge über Lieferungen und Leistungen, deren Vermögenswert im Einzelfall  die  he von 170.000 Euro nicht übersteigen, es sei denn, die Angebote über               30.000,00   r Aufträge / Vergaben liegen mehr als 20% über der Kostenschätzung

 

   f)  die Befugnis zur Einstellung, Eingruppierung und Entlassung von Arbeitnehmern  mit  Ausnahme der Abteilungsleitungen.


 

Stammbaum:
SG/2022/008 BV   Festlegungen zum Geschäft der laufenden Verwaltung nach § 85 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG   Verwaltungsleitung   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2022/008 BV-01 BV   Festlegungen zum Geschäft der laufenden Verwaltung nach § 85 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG   Verwaltungsleitung   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2022/008 BV-02 BV   Geschäft der laufenden Verwaltung - Umsetzung 2023/2024 -   Verwaltungsleitung   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2022/008 BV-03 BV   Festlegungen zum Geschäft der laufenden Verwaltung: Nachweis der Beschlussfassung   Verwaltungsleitung   Beschlussvorlage Samtgemeinde