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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung
Datum: Do, 08.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:02 - 19:27 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum

TOP   Betreff Vorlage Beschlussart

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge        
Ö 2  
Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde        
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung am 03.11.2022  
SI/SG/2022/0030  
     
     
Ö 4  
Überörtliche Kulturförderung 2023
Enthält Anlagen
SG/2022/230 BV  
    VORLAGE
   

 

  1. Die Samtgemeinde Sottrum fördert die Kulturangebote der Kulturinitiative Sottrum e. V. im Jahre 2023 mit einem Betrag in Höhe von höchstens 1.500,00 Euro. Die Förderung wird nach Vorlage eines Verwendungsnachweises an die Kulturinitiative Sottrum e. V. ausgezahlt.

 

 

 

  1. Die Samtgemeinde Sottrum fördert die Durchführung der Rotenburger Gitarrenwoche 2023 mit einem Betrag in Höhe von höchstens 500,00 Euro. Die Förderung wird nach Vorlage eines Verwendungsnachweises an die Rotenburger Gitarrenwoche in Ahausen ausgezahlt.

 

  1. Für die überörtliche Kulturförderung wird im Haushalt 2023 unter der Kostenstelle 281001.431801 ein Ansatz in Höhe von 2.000,00 Euro eingestellt.

 



 

   
    24.11.2022 - Ausschuss für Soziales, Kultur, Jugend und Sport
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Soziales, Kultur, Jugend und Sport empfiehlt folgende Beschlussfassung:

 

  1. Die Samtgemeinde Sottrum fördert die Kulturangebote der Kulturinitiative Sottrum

e. V. im Jahre 2023 mit einem Betrag in Höhe von höchstens 2.500,00 Euro.

Die Förderung wird nach Vorlage eines Verwendungsnachweises an die Kulturinitiative Sottrum e. V. ausgezahlt.

 

  1. Die Samtgemeinde Sottrum fördert die Durchführung der Rotenburger Gitarrenwoche 2023 mit einem Betrag in Höhe von höchstens 500,00 Euro. Die Förderung wird nach Vorlage eines Verwendungsnachweises an die Rotenburger Gitarrenwoche in Ahausen ausgezahlt.

 

  1. r die überörtliche Kulturförderung wird im Haushalt 2023 unter der Kostenstelle 281001.431801 ein Ansatz in Höhe von 3.000,00 Euro eingestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

   
    08.12.2022 - Ausschuss für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung
    Ö 4 - 
   

Beschluss:

Dem Rat der Samtgemeinde wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

  1. Die Samtgemeinde Sottrum fördert die Kulturangebote der Kulturinitiative Sottrum e. V. im Jahre 2023 mit einem Betrag in Höhe von höchstens 2.500,00 Euro. Die Förderung wird nach Vorlage eines Verwendungsnachweises an die Kulturinitiative Sottrum e. V. ausgezahlt.

 

  1. Die Samtgemeinde Sottrum fördert die Durchführung der Rotenburger Gitarrenwoche 2023 mit einem Betrag in Höhe von höchstens 500,00 Euro. Die Förderung wird nach Vorlage eines Verwendungsnachweises an die Rotenburger Gitarrenwoche in Ahausen ausgezahlt.

 

  1. r die überörtliche Kulturförderung wird im Haushalt 2023 unter der Kostenstelle 281001.431801 ein Ansatz in Höhe von 3.000,00 Euro eingestellt.


 

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

   
    15.12.2022 - Rat der Samtgemeinde Sottrum
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

  1. Die Samtgemeinde Sottrum fördert die Kulturangebote der Kulturinitiative Sottrum e. V. im Jahre 2023 mit einem Betrag in Höhe von höchstens 1.500,00 Euro. Die Förderung wird nach Vorlage eines Verwendungsnachweises an die Kulturinitiative Sottrum e. V. ausgezahlt.

 

  1. Die Samtgemeinde Sottrum fördert die Durchführung der Rotenburger Gitarrenwoche 2023 mit einem Betrag in Höhe von höchstens 500,00 Euro. Die Förderung wird nach Vorlage eines Verwendungsnachweises an die Rotenburger Gitarrenwoche in Ahausen ausgezahlt.

 

  1. r die überörtliche Kulturförderung wird im Haushalt 2023 unter der Kostenstelle 281001.431801 ein Ansatz in Höhe von 2.000,00 Euro eingestellt.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

12

Enthaltungen

 

   
    15.12.2022 - Samtgemeindeausschuss
    N 14 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
Ö 5  
Antrag auf Förderung des Familienforums SIMBAV e. V. für das Jahr 2023  
Enthält Anlagen
SG/2022/231 BV  
Ö 6  
Antrag der Schule an der Wieste auf Bezuschussung des Workshops "The Young Americans"  
Enthält Anlagen
SG/2022/232 BV  
Ö 7  
Schulsozialarbeit an den Schulen der Samtgemeinde Sottrum  
Enthält Anlagen
SG/2022/263 BV  
Ö 8  
Sottrumer Tafel: Antrag auf Förderung 2023  
Enthält Anlagen
SG/2022/264 BV  
Ö 9  
Haushaltsansätze 2023 für die Schulen
Enthält Anlagen
SG/2022/248 BV  
Ö 10  
Haushaltsansätze 2023 - Ausschuss für Soziales, Kultur, Jugend und Sport
SG/2022/249 BV  
Ö 11  
Haushaltsansätze 2023 hier: Ausschuss für Feuerschutz, Katastrophenschutz und Ordnung
SG/2022/271 BV  
Ö 12  
Haushaltsansätze 2023 hier: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Planung, Wirtschaft und Verkehr
SG/2022/255 BV  
Ö 13  
Haushaltsplan 2023 und Stellenplan 2023, 3. aktualisierte Fassung  
Enthält Anlagen
SG/2022/247 BV-02 BV  
Ö 14  
Umsatzsteuerpflicht nach § 2b Umsatzsteuergesetz; mögliche Verlängerung der Optionsfrist  
SG/2022/283 BV  
Ö 15  
Mitteilungsvorlagen/Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen sowie Bericht über wichtige Angelegenheiten der Samtgemeinde        
Ö 16  
Anfragen und Anregungen der Ausschussmitglieder        
Ö 17  
Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde        
N 19     (nichtöffentlich)        
N 19.1     (nichtöffentlich)        
N 19.2     (nichtöffentlich)        
N 19.3     (nichtöffentlich)        
N 18     (nichtöffentlich)        
N 20     (nichtöffentlich)        
N 20.1     (nichtöffentlich)        
N 21     (nichtöffentlich)