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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum  

Bezeichnung: Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum
Gremium: Rat der Gemeinde Sottrum
Datum: Mo, 24.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:28 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum

TOP   Betreff Vorlage Beschlussart

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge        
Ö 2     Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde        
Ö 2.1  
Straßen in Stuckenborstel        
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates am 20.02.2023  
SI/GS/2023/0189    
Ö 4  
Umbesetzung von Ausschüssen; SPD Fraktion  
Enthält Anlagen
GS/2023/047 BV   ungeändert beschlossen
Ö 5  
Straßenbauprogramm der Gemeinde Sottrum für die Jahre 2024-2035
Enthält Anlagen
GS/2022/145 MV-01 BV   ungeändert beschlossen
Ö 6  
Erweiterung des Bauhofes - Entwurf
Enthält Anlagen
GS/2022/055 BV-03 BV   geändert beschlossen
Ö 7  
Erweiterung der Klimaschutz-Förderung um Steckersolaranlagen
GS/2022/050 BV   geändert beschlossen
    VORLAGE
   

 

Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt, die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz in der Gemeinde Sottrum wie folgt zu ergänzen:

 

200,00 Euro Förderung für Steckersolaranlagen

 

Steckersolaranlagen im Sinne dieser Richtlinie sind steckerfertige Photovoltaik-Anlagen zur Umwandlung von solarer Strahlungsenergie in elektrischen Strom mit einer Mindestleistung von 250 W und einer Höchstleistung von 600 W (ab Ausgang Wechselrichter).

 

-          Errichtung im Gebiet der Gemeinde Sottrum

-          Nur eine Steckersolaranlage pro Haushalt

-          Keine Förderung für gebrauchte Anlagen

-          Die Anlage ist im Marktstammdatenregister zu registrieren sowie beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden.

-          Falls die Antragstellerin/ der Antragssteller sich in einem Mietverhältnis befindet, ist die Zustimmung der Vermieterin/ des Vermieters vorzulegen.

 

 

   
    06.02.2023 - Ausschuss für Klima, Bau, Planung und Wirtschaft
    Ö 6 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Dem Rat der Gemeinde Sottrum wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt, die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz in der Gemeinde Sottrum wie folgt zu ergänzen:

 

100,00 Euro Förderung für Steckersolaranlagen

 

Steckersolaranlagen im Sinne dieser Richtlinie sind steckerfertige Photovoltaik-Anlagen zur Umwandlung von solarer Strahlungsenergie in elektrischen Strom mit einer Mindestleistung von 250 W und einer Höchstleistung von 600 W (ab Ausgang Wechselrichter).

 

-          Errichtung im Gebiet der Gemeinde Sottrum

-          Nur eine Steckersolaranlage pro Haushalt

-          Keine Förderung für gebrauchte Anlagen

-          Die Anlage ist im Marktstammdatenregister zu registrieren sowie beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden.

-          Falls die Antragstellerin/ der Antragssteller sich in einem Mietverhältnis befindet, ist die Zustimmung der Vermieterin/ des Vermieters vorzulegen.

-           

 

Abstimmungsergebnis Antrag Eckhof: Förderhöhe 100€

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

   
    20.02.2023 - Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum
    N 8 - geändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    24.04.2023 - Rat der Gemeinde Sottrum
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt, die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz in der Gemeinde Sottrum wie folgt zu ergänzen:

 

100,00 Euro Förderung für Steckersolaranlagen

 

Steckersolaranlagen im Sinne dieser Richtlinie sind steckerfertige Photovoltaik-Anlagen zur Umwandlung von solarer Strahlungsenergie in elektrischen Strom mit einer Mindestleistung von 250 W und bis zur gesetzlichen Höchstleistung (ab Ausgang Wechselrichter).

 

-          Errichtung im Gebiet der Gemeinde Sottrum

-          Nur eine Steckersolaranlage pro Haushalt

-          Keine Förderung für gebrauchte Anlagen

-          Die Anlage ist im Marktstammdatenregister zu registrieren sowie beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden.

-          Falls die Antragstellerin/ der Antragssteller sich in einem Mietverhältnis befindet, ist die Zustimmung der Vermieterin/ des Vermieters vorzulegen.

 

Die Richtlinie tritt zum 01.06.2023 in Kraft. Die Vergabe erfolgt nach dem Windhundprinzip ab Posteingang 01.06.2023 und Anschaffung nach dem 31.05.2023.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

19

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Ö 8  
Entwicklung eines Spielplatzkonzeptes in der Gemeinde Sottrum; hier: Richtlinie über die Gestaltung der Spielplätze innerhalb der Gemeinde Sottrum
Enthält Anlagen
GS/79 BV-02 BV-01 BV   geändert beschlossen
Ö 9  
Beschluss Verteilung des Jahresergebnis 2012 auf ordentliche und außerordentliche Rücklagen  
GS/2023/005 BV   ungeändert beschlossen
Ö 10     Mitteilungsvorlagen/Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen sowie Bericht über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde Sottrum sowie über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses        
Ö 10.1  
Vertreibung der Krähen in Stuckenborstel        
Ö 10.2  
Schäden durch LKW's in Stuckenborstel        
Ö 10.3  
Veranstaltung "Kita's in Not"        
Ö 10.4  
Hospitation in den Kindergärten der Gemeinde Sottrum        
Ö 11     Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder        
Ö 11.1  
Krähen auf dem Friedhof        
Ö 11.2  
LKW-Situation in Stuckenborstel        
Ö 11.3  
LIDL LKW-Stellplätze        
Ö 11.4  
Schranke in der Feldstraße        
Ö 11.5  
Beschilderung Verkehrsleitsystem        
Ö 11.6  
Krähen        
Ö 11.7  
Toilettenhaus beim Brettmannhaus        
Ö 11.8  
"An der Wieste" Tempomessung        
Ö 11.9  
Containerplatz am Riegesee        
Ö 12  
Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde        
N 13     (nichtöffentlich)        
N 14     (nichtöffentlich)        
N 15     (nichtöffentlich)        
N 16     (nichtöffentlich)        
N 16.1     (nichtöffentlich)        
N 16.2     (nichtöffentlich)        
N 17     (nichtöffentlich)        
N 17.1     (nichtöffentlich)        
N 17.2     (nichtöffentlich)        
N 17.3     (nichtöffentlich)        
N 17.4     (nichtöffentlich)        
N 17.5     (nichtöffentlich)        
N 17.6     (nichtöffentlich)