Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum
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TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge | ||||||||||
Ö 2 | Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 2.1 | Straßen in Stuckenborstel | ||||||||||
Ö 3 | Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates am 20.02.2023 | SI/GS/2023/0189 | |||||||||
Ö 4 | Umbesetzung von Ausschüssen; SPD Fraktion | GS/2023/047 BV | ungeändert beschlossen | ||||||||
Ö 5 | Straßenbauprogramm der Gemeinde Sottrum für die Jahre 2024-2035 | ![]() |
GS/2022/145 MV-01 BV | ungeändert beschlossen | |||||||
Ö 6 | Erweiterung des Bauhofes - Entwurf | ![]() |
GS/2022/055 BV-03 BV | geändert beschlossen | |||||||
Ö 7 | Erweiterung der Klimaschutz-Förderung um Steckersolaranlagen | ![]() |
GS/2022/050 BV | geändert beschlossen | |||||||
VORLAGE | |||||||||||
Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt, die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz in der Gemeinde Sottrum wie folgt zu ergänzen:
200,00 Euro Förderung für Steckersolaranlagen
Steckersolaranlagen im Sinne dieser Richtlinie sind steckerfertige Photovoltaik-Anlagen zur Umwandlung von solarer Strahlungsenergie in elektrischen Strom mit einer Mindestleistung von 250 W und einer Höchstleistung von 600 W (ab Ausgang Wechselrichter).
- Errichtung im Gebiet der Gemeinde Sottrum - Nur eine Steckersolaranlage pro Haushalt - Keine Förderung für gebrauchte Anlagen - Die Anlage ist im Marktstammdatenregister zu registrieren sowie beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden. - Falls die Antragstellerin/ der Antragssteller sich in einem Mietverhältnis befindet, ist die Zustimmung der Vermieterin/ des Vermieters vorzulegen.
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06.02.2023 - Ausschuss für Klima, Bau, Planung und Wirtschaft | |||||||||||
Ö 6 - geändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
Dem Rat der Gemeinde Sottrum wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt, die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz in der Gemeinde Sottrum wie folgt zu ergänzen:
100,00 Euro Förderung für Steckersolaranlagen
Steckersolaranlagen im Sinne dieser Richtlinie sind steckerfertige Photovoltaik-Anlagen zur Umwandlung von solarer Strahlungsenergie in elektrischen Strom mit einer Mindestleistung von 250 W und einer Höchstleistung von 600 W (ab Ausgang Wechselrichter).
- Errichtung im Gebiet der Gemeinde Sottrum - Nur eine Steckersolaranlage pro Haushalt - Keine Förderung für gebrauchte Anlagen - Die Anlage ist im Marktstammdatenregister zu registrieren sowie beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden. - Falls die Antragstellerin/ der Antragssteller sich in einem Mietverhältnis befindet, ist die Zustimmung der Vermieterin/ des Vermieters vorzulegen. -
Abstimmungsergebnis Antrag Eckhof: Förderhöhe 100€
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20.02.2023 - Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum | |||||||||||
N 8 - geändert beschlossen | |||||||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||||||
24.04.2023 - Rat der Gemeinde Sottrum | |||||||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt, die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz in der Gemeinde Sottrum wie folgt zu ergänzen:
100,00 Euro Förderung für Steckersolaranlagen
Steckersolaranlagen im Sinne dieser Richtlinie sind steckerfertige Photovoltaik-Anlagen zur Umwandlung von solarer Strahlungsenergie in elektrischen Strom mit einer Mindestleistung von 250 W und bis zur gesetzlichen Höchstleistung (ab Ausgang Wechselrichter).
- Errichtung im Gebiet der Gemeinde Sottrum - Nur eine Steckersolaranlage pro Haushalt - Keine Förderung für gebrauchte Anlagen - Die Anlage ist im Marktstammdatenregister zu registrieren sowie beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden. - Falls die Antragstellerin/ der Antragssteller sich in einem Mietverhältnis befindet, ist die Zustimmung der Vermieterin/ des Vermieters vorzulegen.
Die Richtlinie tritt zum 01.06.2023 in Kraft. Die Vergabe erfolgt nach dem Windhundprinzip ab Posteingang 01.06.2023 und Anschaffung nach dem 31.05.2023.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 8 | Entwicklung eines Spielplatzkonzeptes in der Gemeinde Sottrum; hier: Richtlinie über die Gestaltung der Spielplätze innerhalb der Gemeinde Sottrum | ![]() |
GS/79 BV-02 BV-01 BV | geändert beschlossen | |||||||
Ö 9 | Beschluss Verteilung des Jahresergebnis 2012 auf ordentliche und außerordentliche Rücklagen | GS/2023/005 BV | ungeändert beschlossen | ||||||||
Ö 10 | Mitteilungsvorlagen/Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen sowie Bericht über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde Sottrum sowie über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses | ||||||||||
Ö 10.1 | Vertreibung der Krähen in Stuckenborstel | ||||||||||
Ö 10.2 | Schäden durch LKW's in Stuckenborstel | ||||||||||
Ö 10.3 | Veranstaltung "Kita's in Not" | ||||||||||
Ö 10.4 | Hospitation in den Kindergärten der Gemeinde Sottrum | ||||||||||
Ö 11 | Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder | ||||||||||
Ö 11.1 | Krähen auf dem Friedhof | ||||||||||
Ö 11.2 | LKW-Situation in Stuckenborstel | ||||||||||
Ö 11.3 | LIDL LKW-Stellplätze | ||||||||||
Ö 11.4 | Schranke in der Feldstraße | ||||||||||
Ö 11.5 | Beschilderung Verkehrsleitsystem | ||||||||||
Ö 11.6 | Krähen | ||||||||||
Ö 11.7 | Toilettenhaus beim Brettmannhaus | ||||||||||
Ö 11.8 | "An der Wieste" Tempomessung | ||||||||||
Ö 11.9 | Containerplatz am Riegesee | ||||||||||
Ö 12 | Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde | ||||||||||
N 13 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 14 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 15 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 16 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 16.1 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 16.2 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 17 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 17.1 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 17.2 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 17.3 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 17.4 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 17.5 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 17.6 | (nichtöffentlich) | ||||||||||