Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Sitzung des Finanzausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge | |||||||
Ö 2 | Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde | |||||||
Ö 3 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung des Finanzausschusses am 22.10.2020 | SI/SG/2020/0037 | ||||||
Ö 4 | Abwasserbeseitigung; 17. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entwässerung der Samtgemeinde Sottrum - Entwässerungsabgabensatzung - | SG/2020/083 | geändert beschlossen | |||||
Ö 5 | Abwasserbeseitigung; hier: Gebührenbedarfsberechnung der zentralen Schmutzwasserbeseitigung 2020 | SG/2020/084 | geändert beschlossen | |||||
Ö 6 | Abwasserbeseitigung; hier: Gebührenbedarfsberechnung der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung 2020 | SG/2020/085 | geändert beschlossen | |||||
VORLAGE | ||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeinderat beschließt die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung 2020.
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29.10.2020 - Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde | ||||||||
Ö 11 - | ||||||||
Die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung 2020 wird zur Kenntnis genommen.
Nach kurzer Aussprache wird entsprechend der Beratungen zu TOP 9 einstimmig (9 Ja-Stimmen) beschlossen:
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10.12.2020 - Finanzausschuss der Samtgemeinde | ||||||||
Ö 6 - geändert beschlossen | ||||||||
Beschluss: Dem Samtgemeindeausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Samtgemeinderat beschließt die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung 2020 mit folgenden Änderungen:
Der Arbeitspreis für Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen wird von bisher berechneten 51,84 €/m³ auf 51,62 €/m³ gesenkt.
Der Arbeitspreis für Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben wird von bisher berechneten 27,96 €/m³ auf 27,93 €/m³ gesenkt.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen: 0 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen:
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17.12.2020 - Rat der Samtgemeinde Sottrum | ||||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | ||||||||
Beschluss: Der Samtgemeinderat beschließt die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung 2020.
Der Arbeitspreis für Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen wird auf 51,62 €/m³ festgesetzt.
Der Arbeitspreis für Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben wird auf 27,93 €/m³ festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen: 0 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen:
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17.12.2020 - Samtgemeindeausschuss | ||||||||
N 5 - geändert beschlossen | ||||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | ||||||||
Ö 7 | Abwasserbeseitigung; hier: 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Sottrum über Gebühren für die Beseitigung der Abwässer aus Hauskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben (Gebührensatzung - dezentrale Abwasserbeseitigung) | SG/2020/086 | geändert beschlossen | |||||
Ö 8 | Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen sowie Bericht über wichtige Angelegenheiten der Samtgemeinde | |||||||
Ö 9 | Anfragen und Anregungen der Ausschussmitglieder | |||||||
Ö 10 | Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde | |||||||
N 11 | (nichtöffentlich) | |||||||
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 2020-12-10 Anlage Finanzausschuss Gebührenbedarf der Schmutzwasserbeseitigung (392 KB) |