Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Sitzung des Rates der Gemeinde
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TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge | |||||||
Ö 2 | Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde | |||||||
Ö 3 | Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates am 15.09.2014 | SI/GS/2014/0005 | ||||||
Ö 4 | Neubesetzung des Verwaltungsausschusses | GS/2014/142 | ungeändert beschlossen | |||||
Ö 5 | Wahl der stellvertretenden Bürgermeister | GS/2014/145 | ungeändert beschlossen | |||||
Ö 6 | Endausbau der Erschließungsanlagen im Baugebiet "Am Gymnasium" hier: Beschluss über den Entwurf | GS/2014/118 | ungeändert beschlossen | |||||
Ö 7 | Dorferneurung Stuckenborstel, hier: Erneuerung der Reeßumer Straße | GS/2014/138 | ungeändert beschlossen | |||||
Ö 8 | Antrag auf Erstellung eines Radwegekatasters zur Verbesserung der Radwege in Sottrum sowie zur Vorbereitung eines Radwegekonzeptes für die Gemeinde | GS/2014/115 | ungeändert beschlossen | |||||
Ö 9 | Annahme von Spenden | GS/2014/141 | ungeändert beschlossen | |||||
Ö 10 | Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Gemeinde Sottrum | GS/2014/143 | geändert beschlossen | |||||
VORLAGE | ||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Sottrum berichtigt seinen Beschluss vom 26.05.2014 über den Erlass der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Gemeinde Sottrum dahingehend, dass Nichtratsmitgliedern Sitzungsgeld für Fraktionssitzungen, die vor den entsprechenden Ausschusssitzungen stattfinden, nicht gezahlt wird.
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08.12.2014 - Rat der Gemeinde Sottrum | ||||||||
Ö 10 - geändert beschlossen | ||||||||
Der Rat der Gemeinde Sottrum berichtigt seinen Beschluss vom 26.05.2014 über den Erlass der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Gemeinde Sottrum dahingehend, dass Nichtratsmitgliedern Sitzungsgeld für Fraktionssitzungen, die vor den entsprechenden Ausschusssitzungen stattfinden, nicht gezahlt wird.
Die Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Gemeinde Sottrum wird dahingehend geändert, dass die Anzahl der Fraktionssitzungen für die Sitzungsgeld gezahlt wird sich an die Anzahl der stattgefundenen Verwaltungsausschusssitzungen anpasst. Zusätzlich wird für sechs weitere Fraktionssitzungen im Jahr Sitzungsgeld gezahlt.
In der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Gemeinde Sottrum wird die Aufwandsentschädigung des Gemeindedirektors von 350 € auf 500 € mtl. angehoben. Die Aufwandsentschädigung wird nur dann gezahlt, wenn der Gemeindedirektor nicht gleichzeitig Beamter der Samtgemeinde Sottrum ist. Ohne weitere Aussprache wird einstimmig (17 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen) beschlossen: |
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Ö 11 | Gemeinschaftliches Wohnen in Sottrum (GS/2014/120) | ungeändert beschlossen | ||||||
Ö 12 | Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen sowie Bericht über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde Sottrum sowie über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses | |||||||
Ö 13 | Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder | |||||||
Ö 14 | Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde | |||||||
N 15 | (nichtöffentlich) | |||||||
N 16 | (nichtöffentlich) | |||||||
N 17 | (nichtöffentlich) | |||||||
N 18 | (nichtöffentlich) | |||||||
N 19 | (nichtöffentlich) | |||||||
N 20 | (nichtöffentlich) | |||||||
N 21 | (nichtöffentlich) | |||||||