Ratsinformationssystem

Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum  

Bezeichnung: Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum
Gremium: Rat der Gemeinde Sottrum
Datum: Mo, 17.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:53 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum

TOP   Betreff Vorlage Zuständigkeit

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge        
Ö 2     Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde        
Ö 3     Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates am 11.03.2024  
SI/GS/2024/0237    
Ö 4     Bildung und Besetzung von Ausschüssen und Bestimmung der Stellvertretung des Ausschussvorsitzenden: Gruppe Grüne-FDP  
GS/2022/181 BV-01 BV   Entscheidung
Ö 5     Bildung der Ausschüsse: Umbesetzung der Vertretung für den Seniorenbeirat im Ausschuss Sottrum 2030  
GS/2021/103 BV-03 BV   Entscheidung
Ö 6     1. Nachtragshaushaltssatzung inkl. Nachtragshaushaltsplan 2024 für die Gemeinde Sottrum
Enthält Anlagen
GS/2024/059 BV   Entscheidung
Ö 7     Beschluss über den Jahresabschluss 2014, die Entlastung für den Gemeindedirektor für das Jahr 2014 und die Ergebnisverwendung 2014  
Enthält Anlagen
GS/2024/057 BV   Entscheidung
Ö 8     Beschluss über den Jahresabschluss 2015, die Entlastung für den Gemeindedirektor für das Jahr 2015 und die Ergebnisverwendung 2015  
Enthält Anlagen
GS/2024/058 BV   Entscheidung
Ö 9     Schnittstellenoptimierung - Entscheidung zum weiteren Verfahren  
Enthält Anlagen
GS/2024/069 BV   Entscheidung
Ö 10     Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Sottrum hier: Erlass einer Aufhebungssatzung  
Enthält Anlagen
GS/2023/058 BV-04 BV   Entscheidung
Ö 11     Interkommunales Gewerbegebiet zwischen den Gemeinden Sottrum und Reeßum hier: Nutzung der Inspirionstraße  
GS/2023/073 BV-03 BV   Entscheidung
    VORLAGE
   

 

Die Gemeinde Sottrum bietet der Gemeinde Reeßum eine Vereinbarung über die verkehrliche Erschließung des Milchhofes Reeßum über die „Inspirionstraße“ in Sottrum unter nachstehenden Bedingungen an:

 

1)     Die Vereinbarung basiert auf der Annahme, dass im Zuge der Entwicklung und des Ausbaus des interkommunales Industriegebiets künftig die Verkehre direkt in südliche Richtung zur BAB A1, B75 bzw. L168 geführt werden.

2)     Die Zuwegung zum Milchhof Reeßum über die „Inspirionstraße“ wird auf Dauer zugelassen. Sie gilt bis zur Fertigstellung der verkehrlichen Erschließungsanlagen zu 1).

3)     Die Gemeinde Reeßum legt zum Abschluss der Vereinbarung eine Planung vor, die im Notfall eine Aufnahme der Verkehre des Milchhofs und der Verkehre aus dem Industriegebiet ermöglicht.

4)     Die Zuwegung erfolgt ausschließlich für Zu- und Abgangsverkehr des Milchhofes Reeßum.

5)     Der Verkehr aus Süden kommend ist ausschließlich über die „Inspirionstraße“ zu führen und nicht durch die „Reeßumer Straße in Stuckenborstel. Dies betrifft insbesondere Versorgungs- und Lieferverkehre.

6)     Sollte die Zuwegung über die „Inspirionstraße“ durch z. B. Instandsetzungsarbeiten temporär nicht möglich sein, wird für diesen Zeitraum die verkehrliche Erschließung über eine Straße der Gemeinde Reeßum zu führen sein.

7)     Die mit dem Vorhaben anfallenden Kosten übernimmt die Gemeinde Reeßum.

8)     Die Gemeinde Sottrum baut den vorhandenen Wirtschaftsweg in eine Erschließungsanlage für Industriegebiete aus, wenn die Gemeinde Reeßum die Übernahme der anfallenden Kosten zusagt.

9)     Die Gemeinde Reeßum erstattet der Gemeinde Sottrum anteilig die im Rahmen des Brückenbaus über die BAB A1 angefallenen Herstellungskosten.

10) Die Gemeinde Reeßum beteiligt sich anteilig an den zukünftigen Unterhaltungskosten des Wirtschaftsweges sowie der vorhandenen Straße incl. Rampe und Brücke „Inspirionstraße“.

11) Soweit die Gemeinde Sottrum verpflichtet wird, Kosten für den Ausbau des Knotens „Alte Dorfstraße/B75/Everinghauser Straße“ zu übernehmen, verpflichtet sich die Gemeinde Reeßum zur anteiligen Kostenerstattung.


 

   
    27.05.2024 - Ausschuss für Klima, Bau, Planung und Wirtschaft
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Dem Rat der Gemeinde Sottrum wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Die Gemeinde Sottrum bietet der Gemeinde Reeßum eine Vereinbarung über die verkehrliche Erschließung des Milchhofes Reeßum über die „Inspirionstraße“ in Sottrum unter nachstehenden Bedingungen an:

 

1)     Die Vereinbarung basiert auf der Annahme, dass im Zuge der Entwicklung und des Ausbaus des interkommunales Industriegebiets künftig die Verkehre direkt in südliche Richtung zur BAB A1, B75 bzw. L168 geführt werden.

2)     Die Zuwegung zum Milchhof Reeßum über die „Inspirionstraße“ wird auf Dauer zugelassen. Sie gilt bis zur Fertigstellung der verkehrlichen Erschließungsanlagen zu 1).

3)     Die Gemeinde Reeßum legt zum Abschluss der Vereinbarung eine Planung vor, die im Notfall eine Aufnahme der Verkehre des Milchhofs und der Verkehre aus dem Industriegebiet ermöglicht.

4)     Die Zuwegung erfolgt ausschließlich für Zu- und Abgangsverkehr des Milchhofes Reeßum.

5)     Der Verkehr aus Süden kommend ist ausschließlich über die „Inspirionstraße“ zu führen und nicht durch die „Reeßumer Straße in Stuckenborstel. Dies betrifft insbesondere Versorgungs- und Lieferverkehre.

6)     Sollte die Zuwegung über die „Inspirionstraße“ durch z. B. Instandsetzungsarbeiten temporär nicht möglich sein, wird für diesen Zeitraum die verkehrliche Erschließung über eine Straße der Gemeinde Reeßum zu führen sein.

7)     Die mit dem Vorhaben anfallenden Kosten übernimmt die Gemeinde Reeßum.

8)     Die Gemeinde Sottrum baut den vorhandenen Wirtschaftsweg in eine Erschließungsanlage für Industriegebiete aus, wenn die Gemeinde Reeßum die Übernahme der anfallenden Kosten zusagt.

9)     Die Gemeinde Reeßum erstattet der Gemeinde Sottrum anteilig die im Rahmen des Brückenbaus über die BAB A1 angefallenen Herstellungskosten.

10) Die Gemeinde Reeßum beteiligt sich anteilig an den zukünftigen Unterhaltungskosten des Wirtschaftsweges sowie der vorhandenen Straße incl. Rampe und Brücke „Inspirionstraße“.

11) Soweit die Gemeinde Sottrum verpflichtet wird, Kosten für den Ausbau des Knotens Alte Dorfstraße/B75/Everinghauser Straße“ zu übernehmen, verpflichtet sich die Gemeinde Reeßum zur anteiligen Kostenerstattung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

   
    10.06.2024 - Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum
    N 13 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
Ö 12     Kindertagesstätte Kunterbunt: Investitionsplanung  
GS/2024/049 BV   Entscheidung
Ö 13     Einrichtung einer integrativen Krippengruppe in der Kita Pusteblume  
GS/2024/050 BV   Entscheidung
Ö 14     Ganztagsangebote in den Kitas - Entwicklungsplanung  
GS/2024/051 BV   Entscheidung
Ö 15     Einrichtung eines Waldkindergartens: Entscheidung für das Kindergartenjahr 2025/2026  
GS/2024/052 BV   Entscheidung
Ö 16     Anpassung der Öffnungszeiten des Wiestekindergartens
GS/2024/054 BV   Entscheidung
Ö 17     Anbau Kindergarten am Dannert; hier: Auswahl Verblendermauerwerk  
GS/2021/034 BV-08 BV   Entscheidung
Ö 18     Verkauf von Bauplätzen im Baugebiet "Uhlenkampsweg II" von Sottrum hier: Festlegung von Rahmenbedingungen  
Enthält Anlagen
GS/2024/065 BV   Entscheidung
Ö 19     Europäisches Heimat- und Kulturhaus; Antrag des Heimatvereins auf Übernahme durch die Gemeinde  
Enthält Anlagen
GS/2023/131 BV-01 BV   Entscheidung
Ö 20     Mitteilungsvorlagen/Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen sowie Bericht über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde Sottrum sowie über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses        
Ö 20.1     Bericht über die Prüfung der Durchführung und Abwicklung von Vergabeverfahren im Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Sottrum (technische Jahresprüfung)  
Enthält Anlagen
GS/2024/043 MV   Kenntnisnahme
Ö 20.2     Parksituation am Großen Fährhof        
Ö 21     Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder        
Ö 21.1     Verkehrsinseln im Bereich der Großen Kreuzung und Lindenstraße zugewachsen        
Ö 21.2     Sanierung Eichenweg        
Ö 21.3     Kostenaufstellung Straßenunterhaltungsmaßnahmen 2023        
Ö 21.4     Sachstand Baugebiet Stuckenborstel        
Ö 21.5     Reparatur der Straßenlaterne in der Lindenstraße        
Ö 21.6     Straßenschaden Schillerstraße        
Ö 21.7     Neues Kita-Gesetz        
Ö 21.8     Fahrradweg Everinghauser Straße        
Ö 21.9     Änderung Baugesetz        
Ö 22     Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde        
Ö 22.1     Milchhof-Anfahrt über die Inspirionstraße        
Ö 22.2     Kanalbaumaßnahmen An der Weide        
N 23     (nichtöffentlich)        
N 24     (nichtöffentlich)        
N 25     (nichtöffentlich)        
N 26     (nichtöffentlich)        
N 26.1     (nichtöffentlich)        
N 27     (nichtöffentlich)        
N 27.1     (nichtöffentlich)        
N 27.1.1     (nichtöffentlich)        
N 28     (nichtöffentlich)        
N 28.1     (nichtöffentlich)        
N 28.2     (nichtöffentlich)        
N 28.3     (nichtöffentlich)        
N 28.4     (nichtöffentlich)        
N 28.5     (nichtöffentlich)        
N 28.6     (nichtöffentlich)        
N 28.7     (nichtöffentlich)        
N 29     (nichtöffentlich)        
N 29.1     (nichtöffentlich)        
N 29.2     (nichtöffentlich)        
N 29.3     (nichtöffentlich)        
N 29.4     (nichtöffentlich)        
N 29.5     (nichtöffentlich)        
N 29.6     (nichtöffentlich)        
N 29.7     (nichtöffentlich)        
N 29.8     (nichtöffentlich)