Ratsinformationssystem
Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum
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TOP | Betreff | Vorlage | Zuständigkeit | ||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge | ||||||||||
Ö 2 | Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 3 | Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates am 11.03.2024 | SI/GS/2024/0237 | |||||||||
Ö 4 | Bildung und Besetzung von Ausschüssen und Bestimmung der Stellvertretung des Ausschussvorsitzenden: Gruppe Grüne-FDP | GS/2022/181 BV-01 BV | Entscheidung | ||||||||
Ö 5 | Bildung der Ausschüsse: Umbesetzung der Vertretung für den Seniorenbeirat im Ausschuss Sottrum 2030 | GS/2021/103 BV-03 BV | Entscheidung | ||||||||
Ö 6 | 1. Nachtragshaushaltssatzung inkl. Nachtragshaushaltsplan 2024 für die Gemeinde Sottrum | ![]() |
GS/2024/059 BV | Entscheidung | |||||||
Ö 7 | Beschluss über den Jahresabschluss 2014, die Entlastung für den Gemeindedirektor für das Jahr 2014 und die Ergebnisverwendung 2014 | GS/2024/057 BV | Entscheidung | ||||||||
Ö 8 | Beschluss über den Jahresabschluss 2015, die Entlastung für den Gemeindedirektor für das Jahr 2015 und die Ergebnisverwendung 2015 | GS/2024/058 BV | Entscheidung | ||||||||
Ö 9 | Schnittstellenoptimierung - Entscheidung zum weiteren Verfahren | GS/2024/069 BV | Entscheidung | ||||||||
Ö 10 | Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Sottrum hier: Erlass einer Aufhebungssatzung | GS/2023/058 BV-04 BV | Entscheidung | ||||||||
Ö 11 | Interkommunales Gewerbegebiet zwischen den Gemeinden Sottrum und Reeßum hier: Nutzung der Inspirionstraße | GS/2023/073 BV-03 BV | Entscheidung | ||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Die Gemeinde Sottrum bietet der Gemeinde Reeßum eine Vereinbarung über die verkehrliche Erschließung des Milchhofes Reeßum über die „Inspirionstraße“ in Sottrum unter nachstehenden Bedingungen an:
1) Die Vereinbarung basiert auf der Annahme, dass im Zuge der Entwicklung und des Ausbaus des interkommunales Industriegebiets künftig die Verkehre direkt in südliche Richtung zur BAB A1, B75 bzw. L168 geführt werden. 2) Die Zuwegung zum Milchhof Reeßum über die „Inspirionstraße“ wird auf Dauer zugelassen. Sie gilt bis zur Fertigstellung der verkehrlichen Erschließungsanlagen zu 1). 3) Die Gemeinde Reeßum legt zum Abschluss der Vereinbarung eine Planung vor, die im Notfall eine Aufnahme der Verkehre des Milchhofs und der Verkehre aus dem Industriegebiet ermöglicht. 4) Die Zuwegung erfolgt ausschließlich für Zu- und Abgangsverkehr des Milchhofes Reeßum. 5) Der Verkehr aus Süden kommend ist ausschließlich über die „Inspirionstraße“ zu führen und nicht durch die „Reeßumer Straße“ in Stuckenborstel. Dies betrifft insbesondere Versorgungs- und Lieferverkehre. 6) Sollte die Zuwegung über die „Inspirionstraße“ durch z. B. Instandsetzungsarbeiten temporär nicht möglich sein, wird für diesen Zeitraum die verkehrliche Erschließung über eine Straße der Gemeinde Reeßum zu führen sein. 7) Die mit dem Vorhaben anfallenden Kosten übernimmt die Gemeinde Reeßum. 8) Die Gemeinde Sottrum baut den vorhandenen Wirtschaftsweg in eine Erschließungsanlage für Industriegebiete aus, wenn die Gemeinde Reeßum die Übernahme der anfallenden Kosten zusagt. 9) Die Gemeinde Reeßum erstattet der Gemeinde Sottrum anteilig die im Rahmen des Brückenbaus über die BAB A1 angefallenen Herstellungskosten. 10) Die Gemeinde Reeßum beteiligt sich anteilig an den zukünftigen Unterhaltungskosten des Wirtschaftsweges sowie der vorhandenen Straße incl. Rampe und Brücke „Inspirionstraße“. 11) Soweit die Gemeinde Sottrum verpflichtet wird, Kosten für den Ausbau des Knotens „Alte Dorfstraße/B75/Everinghauser Straße“ zu übernehmen, verpflichtet sich die Gemeinde Reeßum zur anteiligen Kostenerstattung.
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27.05.2024 - Ausschuss für Klima, Bau, Planung und Wirtschaft | |||||||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Dem Rat der Gemeinde Sottrum wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Die Gemeinde Sottrum bietet der Gemeinde Reeßum eine Vereinbarung über die verkehrliche Erschließung des Milchhofes Reeßum über die „Inspirionstraße“ in Sottrum unter nachstehenden Bedingungen an:
1) Die Vereinbarung basiert auf der Annahme, dass im Zuge der Entwicklung und des Ausbaus des interkommunales Industriegebiets künftig die Verkehre direkt in südliche Richtung zur BAB A1, B75 bzw. L168 geführt werden. 2) Die Zuwegung zum Milchhof Reeßum über die „Inspirionstraße“ wird auf Dauer zugelassen. Sie gilt bis zur Fertigstellung der verkehrlichen Erschließungsanlagen zu 1). 3) Die Gemeinde Reeßum legt zum Abschluss der Vereinbarung eine Planung vor, die im Notfall eine Aufnahme der Verkehre des Milchhofs und der Verkehre aus dem Industriegebiet ermöglicht. 4) Die Zuwegung erfolgt ausschließlich für Zu- und Abgangsverkehr des Milchhofes Reeßum. 5) Der Verkehr aus Süden kommend ist ausschließlich über die „Inspirionstraße“ zu führen und nicht durch die „Reeßumer Straße“ in Stuckenborstel. Dies betrifft insbesondere Versorgungs- und Lieferverkehre. 6) Sollte die Zuwegung über die „Inspirionstraße“ durch z. B. Instandsetzungsarbeiten temporär nicht möglich sein, wird für diesen Zeitraum die verkehrliche Erschließung über eine Straße der Gemeinde Reeßum zu führen sein. 7) Die mit dem Vorhaben anfallenden Kosten übernimmt die Gemeinde Reeßum. 8) Die Gemeinde Sottrum baut den vorhandenen Wirtschaftsweg in eine Erschließungsanlage für Industriegebiete aus, wenn die Gemeinde Reeßum die Übernahme der anfallenden Kosten zusagt. 9) Die Gemeinde Reeßum erstattet der Gemeinde Sottrum anteilig die im Rahmen des Brückenbaus über die BAB A1 angefallenen Herstellungskosten. 10) Die Gemeinde Reeßum beteiligt sich anteilig an den zukünftigen Unterhaltungskosten des Wirtschaftsweges sowie der vorhandenen Straße incl. Rampe und Brücke „Inspirionstraße“. 11) Soweit die Gemeinde Sottrum verpflichtet wird, Kosten für den Ausbau des Knotens „Alte Dorfstraße/B75/Everinghauser Straße“ zu übernehmen, verpflichtet sich die Gemeinde Reeßum zur anteiligen Kostenerstattung.
Abstimmungsergebnis:
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10.06.2024 - Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum | |||||||||||
N 13 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||||||
Ö 12 | Kindertagesstätte Kunterbunt: Investitionsplanung | GS/2024/049 BV | Entscheidung | ||||||||
Ö 13 | Einrichtung einer integrativen Krippengruppe in der Kita Pusteblume | GS/2024/050 BV | Entscheidung | ||||||||
Ö 14 | Ganztagsangebote in den Kitas - Entwicklungsplanung | GS/2024/051 BV | Entscheidung | ||||||||
Ö 15 | Einrichtung eines Waldkindergartens: Entscheidung für das Kindergartenjahr 2025/2026 | GS/2024/052 BV | Entscheidung | ||||||||
Ö 16 | Anpassung der Öffnungszeiten des Wiestekindergartens | ![]() |
GS/2024/054 BV | Entscheidung | |||||||
Ö 17 | Anbau Kindergarten am Dannert; hier: Auswahl Verblendermauerwerk | GS/2021/034 BV-08 BV | Entscheidung | ||||||||
Ö 18 | Verkauf von Bauplätzen im Baugebiet "Uhlenkampsweg II" von Sottrum hier: Festlegung von Rahmenbedingungen | GS/2024/065 BV | Entscheidung | ||||||||
Ö 19 | Europäisches Heimat- und Kulturhaus; Antrag des Heimatvereins auf Übernahme durch die Gemeinde | GS/2023/131 BV-01 BV | Entscheidung | ||||||||
Ö 20 | Mitteilungsvorlagen/Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen sowie Bericht über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde Sottrum sowie über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses | ||||||||||
Ö 20.1 | Bericht über die Prüfung der Durchführung und Abwicklung von Vergabeverfahren im Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Sottrum (technische Jahresprüfung) | GS/2024/043 MV | Kenntnisnahme | ||||||||
Ö 20.2 | Parksituation am Großen Fährhof | ||||||||||
Ö 21 | Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder | ||||||||||
Ö 21.1 | Verkehrsinseln im Bereich der Großen Kreuzung und Lindenstraße zugewachsen | ||||||||||
Ö 21.2 | Sanierung Eichenweg | ||||||||||
Ö 21.3 | Kostenaufstellung Straßenunterhaltungsmaßnahmen 2023 | ||||||||||
Ö 21.4 | Sachstand Baugebiet Stuckenborstel | ||||||||||
Ö 21.5 | Reparatur der Straßenlaterne in der Lindenstraße | ||||||||||
Ö 21.6 | Straßenschaden Schillerstraße | ||||||||||
Ö 21.7 | Neues Kita-Gesetz | ||||||||||
Ö 21.8 | Fahrradweg Everinghauser Straße | ||||||||||
Ö 21.9 | Änderung Baugesetz | ||||||||||
Ö 22 | Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 22.1 | Milchhof-Anfahrt über die Inspirionstraße | ||||||||||
Ö 22.2 | Kanalbaumaßnahmen An der Weide | ||||||||||
N 23 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 24 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 25 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 26 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 26.1 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 27 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 27.1 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 27.1.1 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 28 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 28.1 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 28.2 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 28.3 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 28.4 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 28.5 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 28.6 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 28.7 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 29 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 29.1 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 29.2 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 29.3 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 29.4 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 29.5 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 29.6 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 29.7 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 29.8 | (nichtöffentlich) | ||||||||||